Pressemitteilung Nr. 483 vom 28.10.2026 SGB-II-Leistungsbeziehende: Wechsel der Zuständigkeit für BuT-Leistungen ab 1. Januar 2027

Sozialamt und Jobcenter informieren über den schrittweisen Wechsel der Zuständigkeit
Brigitte Meier, Beigeordnete für Ordnung, Sicherheit, Gesundheit und Soziales, und Lars Andresen, Geschäftsführer des Jobcenter Potsdam
© Landeshauptstadt Potsdam/Christine Homann

Brigitte Meier, Beigeordnete für Ordnung, Sicherheit, Gesundheit und Soziales, und Lars Andresen, Geschäftsführer des Jobcenter Potsdam

Zum 1. Januar 2027 beginnt der schrittweise Wechsel der Zuständigkeit für Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) für Beziehende von Leistungen nach dem SGB II vom Sozialamt zum Jobcenter der Landeshauptstadt Potsdam. Darüber haben heute Brigitte Meier, Beigeordnete für Ordnung, Sicherheit, Gesundheit und Soziales der Landeshauptstadt Potsdam, sowie der Geschäftsführer des Jobcenter Potsdam, Lars Andresen, informiert. Ziel des Zuständigkeitswechsels ist es, die Leistungen für SGB-II-Leistungsbeziehende künftig aus einer Hand beim Jobcenter anzubieten. Dadurch soll der Zugang zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe einfacher und übersichtlicher werden.

Bei dem schrittweisen Übergang wird sichergestellt, dass die Zuständigkeit für die laufenden Leistungen klar geregelt ist. Nach aktuellem Stand betrifft der Zuständigkeitswechsel rund 2.705 Kinder, die Leistungen nach dem SGB II beziehen und im Rahmen der Übertragung künftig durch das Jobcenter der Landeshauptstadt Potsdam betreut werden.

Dazu sagt Brigitte Meier: „Die Übertragung der Zuständigkeit an das Jobcenter ist gelebte Entbürokratisierung und praktische Verbesserung der Bürgerfreundlichkeit. Beziehende von Grundsicherung müssen wegen der Beantragung von BuT-Leistungen nicht mehr extra in das Sozialamt kommen.“

Lars Andresen ergänzt: „Wir hoffen, dass es für die Menschen, die im Jobcenter Unterstützung bekommen, künftig etwas einfacher wird, auch die Unterstützung zu Bildung- und Teilhabe für ihre Kinder zu beantragen. Uns liegen die Kinder natürlich am Herzen, deswegen wird meine Mannschaft dafür sorgen, die Umstellung so geräuschlos wie möglich zu gestalten.“

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe umfassen die Kostenübernahme für eintägige Schul- und Kitaausflüge, mehrtägige Klassenfahrten, gemeinschaftliches Mittagessen, Schülerbeförderung, Lernförderung, die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben sowie die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf.

Wann der Wechsel zum Jobcenter konkret vollzogen wird, hängt vom jeweiligen Bewilligungszeitraum ab. Beginnt der Bewilligungszeitraum noch im Jahr 2026, bleibt das Sozialamt für die Dauer des Bewilligungszeitraums zuständig. Ein Beispiel: Der Bewilligungszeitraum läuft vom 1. Oktober 2026 bis zum 31. März 2027. Das Sozialamt bleibt bis zum Ende dieses Bewilligungszeitraums für die Leistungen Bildung und Teilhabe zuständig. Ab dem 1. April 2027 wechselt die Zuständigkeit dann zum Jobcenter.

Beginnt der Bewilligungszeitraum ab Januar 2027, ist das Jobcenter zuständig.
Ein Beispiel: Der Bewilligungszeitraum läuft vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2027. Das Jobcenter ist ab Beginn des Bewilligungszeitraums für Bildung und Teilhabe zuständig. Wichtig dabei ist: Nicht der 1. Januar 2027 allein entscheidet über die Zuständigkeit. Entscheidend ist der Beginn des jeweiligen Bewilligungszeitraums.

Das Sozialamt der Landeshauptstadt Potsdam informiert alle betroffenen Leistungsberechtigten frühzeitig über den bevorstehenden Zuständigkeitswechsel. Der Hinweis erfolgt sowohl im Bewilligungsbescheid als auch in einem separaten Anschreiben. So erfahren die Betroffenen rechtzeitig, wann die Zuständigkeit vom Sozialamt auf das Jobcenter übergeht und an welche Stelle sie sich künftig mit Fragen und Anträgen zu Bildung und Teilhabe wenden können.

Was bedeutet das für Beziehende von BuT-Leistungen aus anderen Rechtskreisen?

Für Beziehende von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), dem SGB XII sowie für Beziehende von Wohngeld und Kinderzuschlag ändert sich nichts. Die Zuständigkeit für Bildung und Teilhabe bleibt in diesen Fällen und Rechtskreisen weiterhin beim Sozialamt der Landeshauptstadt Potsdam. Durch das Sozialamt werden damit weiterhin BuT – Leistungen für rund 2.340 Kinder bearbeitet.