Die Landeshauptstadt Potsdam setzt ab dem 1. Oktober 2026 auf mehr Digitalisierung und Serviceorientierung im Bereich der Sozialleistungen. Bürgerinnen und Bürger können ab sofort Erstanträge für die Leistungen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bequem und unkompliziert über die Sozialplattform unter sozialplattform.de einreichen. Damit wird der Antragsprozess schneller, transparenter und bürgernäher.
Mehr Service, weniger Bürokratie
Die neue digitale Lösung soll den Antragsprozess für Bürgerinnen und Bürger deutlich vereinfachen. Neben der Möglichkeit Anträge per Post an die Landeshauptstadt Potsdam zu richten, können diese nun rund um die Uhr von zu Hause oder unterwegs gestellt werden. Die Sozialplattform ist nutzerfreundlich und bietet klare Anleitungen sowie die Möglichkeit Dokumente direkt digital hochzuladen. Weiterhin befördert das digitale Angebot die Barrierefreiheit und Inklusion, d.h. das Angebot ist mehrsprachig und in „leichter Sprache“ aufrufbar.
„Mit der Einführung der Sozialplattform für Erstanträge setzen wir ein wichtiges Zeichen für moderne Verwaltung“, erklärt die Sozialbeigeordnete Brigitte Meier. „Unser Ziel ist es, den Bürgerinnen und Bürgern einen schnellen und sicheren Zugang zu Sozialleistungen zu ermöglichen – ohne lange Wartezeiten und mit einer klaren Struktur und Servicequalität.“
Welche Leistungen können digital beantragt werden?
Ab sofort können über die Sozialplattform Erstanträge für folgende Leistungen gestellt werden:
• 1. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung,
• 2. Hilfe zum Lebensunterhalt sowie
• 3. Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Das aktuelle Angebot auf der Sozialplattform wird für die Potsdamer Bürgerinnen und Bürger schrittweise ausgebaut und um weitere digitale Leistungen erweitert.
Sicherheit und Datenschutz
Die Sozialplattform ist durch moderne Verschlüsselungstechnologien abgesichert. Persönliche Daten werden verschlüsselt übertragen und nur für den jeweiligen Antragsprozess genutzt. Ein zwei-Faktor-Authentifizierungsverfahren schützt vor unbefugtem Zugriff.
Persönliche Hilfe bleibt erhalten
Auch wenn der digitale Weg im Vordergrund steht, wird die persönliche Beratung im Sozialamt vor Ort weiterhin angeboten. Bürgerinnen und Bürger, die Unterstützung bei der Antragstellung benötigen, können sich zu den Servicezeiten an die Arbeitsgruppe Frontoffice und sonstige allgemeine Verwaltungsangelegenheiten wenden: dienstags vom 9:00 bis 12:00 Uhr sowie 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr; am Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr sowie 13:00 bis 16:00 Uhr – Die genauen Kontaktinformationen zu der jeweiligen Sozialleistung erhalten Sie unter der Behördentelefonnummer 115 und online, im „virtuellen Rathaus“ der Verwaltung der Landeshauptstadt Potsdam, unter vv.potsdam.de.
Noch ohne die Möglichkeit der digitalen Antragstellung wurden in 2025 insgesamt 293 und in 2026 bis Ende September 179 derartige Sozialleistungen erstmalig beantragt.