Pressemitteilung Nr. 348 vom 31.07.2025 Neue Gebührenordnung für Bewohnerparkausweise tritt zum 1. September in Kraft

Parkende Autos,
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Parkende Autos, Foto: Pixabay

Zum 1. September 2025 tritt die neue Gebührenordnung für Bewohnerparkausweise in der Landeshauptstadt Potsdam in Kraft. 

Künftig beträgt die Gebühr für einen Bewohnerparkausweis 145 Euro pro Jahr. Für Ausweise mit zweijähriger Gültigkeit werden 275 Euro, für eine Ersatzausstellung infolge eines Kennzeichenwechsels oder Verlusts 25 Euro erhoben. Ziel der neuen Gebührenordnung ist es, die mit dem Bewohnerparken verbundenen Kosten für Verwaltung, Kontrolle und Flächenbereitstellung künftig kostendeckend abzubilden. Die Stadtverordnetenversammlung hatte die neue Gebührenordnung am 2. Juli 2025 beschlossen. Die Veröffentlichung im Amtsblatt erfolgte heute. 

Das Antragsverfahren bleibt unverändert. Anträge können weiterhin online, per E-Mail, postalisch oder mit Termin im Bürgerservicecenter gestellt werden. Die Verlängerung eines bestehenden Bewohnerparkausweises ist frühestens 28 Tage vor Ablauf möglich.

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