Pressemitteilung Nr. 387 vom 26.08.2025 Erinnerung: Neue Gebührenordnung für Bewohnerparkausweise tritt zum 1. September in Kraft

Ein Parkverbotszonen-Schild mit der Ausnahme, dass das Parken für Anwohnende mit den Parkausweisnummern 510 und 520 erlaubt ist
© LHP/jab

Ein Parkverbotszonen-Schild an der Friedrichskirche in Babelsberg mit der Ausnahme, dass das Parken für Anwohnende mit den Parkausweisnummern 510 und 520 erlaubt ist

Ab nächster Woche gilt die neue Gebührenordnung für Bewohnerparkausweise in der Landeshauptstadt Potsdam. Sie tritt am Montag, dem 1. September 2025, in Kraft. Künftig beträgt die Gebühr für einen Bewohnerparkausweis 145 Euro pro Jahr. Für Ausweise mit zweijähriger Gültigkeit werden 275 Euro erhoben, eine Ersatzausstellung infolge eines Kennzeichenwechsels oder Verlusts kostet 25 Euro. Ziel der neuen Gebührenordnung ist es, die mit dem Bewohnerparken verbundenen Kosten für Verwaltung, Kontrolle und Flächenbereitstellung künftig kostendeckend abzubilden. Die Stadtverordnetenversammlung hatte die neue Gebührenordnung am 2. Juli 2025 beschlossen. Die Veröffentlichung im Amtsblatt ist erfolgt. 

Das Antragsverfahren bleibt unverändert. Anträge können weiterhin online unter https://egov.potsdam.de/apa/, per E-Mail, postalisch oder mit Termin im Bürgerservicecenter gestellt werden. Die Verlängerung eines bestehenden Bewohnerparkausweises ist frühestens 28 Tage vor Ablauf möglich.

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