Pressemitteilung Nr. 275 vom 17.06.2026 Einigung für eine Weiternutzung des Rechenzentrums bis 2033

Tragfähiger Kompromissvorschlag zwischen Stiftung SPI, Stiftung Garnisonkirche und der Landeshauptstadt ausgehandelt
Rechenzentrum
© Landeshauptstadt Potsdam/Robert Schnabel

Die Stiftung Garnisonkirche und die Stiftung Sozialpädagogisches Institut Berlin »Walter May« (SPI) – Betreiberin des Rechenzentrums (RZ) – haben sich gemeinsam mit der Landeshauptstadt Potsdam und dem Sanierungsträger Potsdam auf einen Kompromiss verständigt: Nach intensiven Verhandlungen in den vergangenen Wochen um eine befristete Weiternutzung des früheren Rechenzentrums als Kunst- und Kreativhaus wird nun den Stadtverordneten und den zuständigen Gremien der gemeinsame Vorschlag vorgelegt.

„Die verstärkte Gesprächs- und Kompromissbereitschaft der Vertragspartner:innen in den letzten Wochen erlebe ich als positives Signal. Alle sind sich einig: Das Rechenzentrum als Kunst- und Kreativhaus mit all seiner Vielfalt und belebenden Wirkung für die Stadt soll über den 31.7.26 weiter genutzt werden können. Wir stehen weiterhin als Betreiberin zur Verfügung und sind bereit, die dafür notwendigen Anforderungen zu übernehmen. Eine 7-jährige Nutzungszeit, die nun möglich scheint, wäre in der Geschichte des Rechenzentrums die längste Perspektive in der bisherigen Laufzeit mit zahlreichen Befristungen und würde uns als Betreiberin wie unseren Mieter:innen eine verlässliche Planung ermöglichen“, betont Kathrin Finke-Jetschmanegg, Standortleitung Stiftung SPI.

„Es ist tatsächlich gelungen, einen Kompromiss zu finden, der den Interessen aller Beteiligten gerecht wird und vor Ort eine verlässliche Perspektive schafft. Die Stiftung Garnisonkirche hat das bauliche Nebeneinander von Turm und Rechenzentrum bereits seit 2015 immer wieder bestätigt. Das nun vorgelegte Gesamtpaket trägt den aktuellen Möglichkeiten aller Beteiligten Rechnung. Zugleich bleiben die Rechte der Stiftung Garnisonkirche auf Grundlage der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung und der bisherigen Abstimmungen mit den Vertretern des Rechenzentrums gewahrt “, erklärt Peter Leinemann, Verwaltungsvorstand der Stiftung Garnisonkirche.

„Das gemeinsame Ergebnis sichert die Nutzung des Standorts als Kreativhaus für weitere sieben Jahre. Ich freue mich außerordentlich, dass es allen Beteiligten in intensiven Gesprächen gelungen ist, einen Kompromiss zu erzielen, der die Grundlage für einen mittelfristigen Erhalt der kreativen, künstlerischen und soziokulturellen Szene im Rechenzentrum bietet. Uns allen ist bewusst: Diese Einigung hat allen Beteiligten spürbare Zugeständnisse abgefordert. Diese Einigkeit zwischen den Beteiligten hat es in den vergangenen Jahren nicht gegeben – nun ist es an den Stadtverordneten, diesen Kompromiss mitzutragen“, sagt Oberbürgermeisterin Noosha Aubel.

Grundlage für die weitere Nutzung des Rechenzentrums ist eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Neuer Markt/Plantage“, wonach das gesamte Gebäude des Rechenzentrums befristet bis 31. Juli 2033 weiter erhalten bleiben kann. Mit Ende der Befristung gelten die Ziele des bisherigen Bebauungsplanes fort. Die Änderung des Bebauungsplanes ist notwendig, um für die weitere Nutzung des Rechenzentrums eine Baugenehmigung erteilen zu können. Bis zu deren Erteilung wird die Nutzung über eine behördliche Duldung lückenlos fortgeführt.

Bernd Rubelt, Beigeordneter für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt, sagt: „Die baurechtliche Ausgangssituation für eine Weiternutzung des Rechenzentrums ist außergewöhnlich komplex. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage wird dem Rechnung getragen und unter Beibehaltung der Sanierungsziele eine tragfähige Lösung für die kommenden sieben Jahre angeboten – und damit für alle Akteure eine verlässliche Perspektive.“

Um das Änderungsverfahren des Bebauungsplanes rechtssicher zu ermöglichen, ist die vorherige verbindliche Zustimmung des Kuratoriums der Stiftung Garnisonkirche zu den Planungszielen und einem konkreten Zeitraum des Nebeneinanders beider Gebäude notwendig. Diese Zustimmung ist Bestandteil des gemeinsam mit der Stiftung Garnisonkirche erarbeiteten Entwurfes für den 2. Nachtrag zum Grundstücksübertragungsvertrag vom 25. Februar 2010. Das Kuratorium berät dazu in einer Sondersitzung am 29. Juni.

Wesentliche Inhalte der Vereinbarungen zwischen Stiftung SPI, Stiftung Garnisonkirche, Sanierungsträger und Landeshauptstadt Potsdam sind:

  • eine verbindliche Restnutzungsdauer des Rechenzentrums bis zum 31. Juli 2033 
  • Zustimmung der Stiftung Garnisonkirche zur Fortsetzung des Konzessionsvertrages mit der Stiftung SPI um weitere sieben Jahre
  • Zustimmung der Stiftung Garnisonkirche zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Neuer Markt/Plantage“ zur befristeten Nutzung des Rechenzentrums bis 31. Juli 2033
  • Zustimmung der Stiftung SPI zur Erarbeitung von Bauantragsunterlagen als Voraussetzung für das Baugenehmigungsverfahren  
  • Zustimmung der Stiftung SPI zur Vereinbarung über finanzielle Auswirkungen im Rahmen der Grundstücksnutzung

Im Blick auf das besondere Vertrauensverhältnis zwischen der Landeshauptstadt Potsdam und der Stiftung Garnisonkirche verzichtet die Stiftung auf in Betracht kommende juristische Sicherungsmittel.

Im Konzessionsvertrag mit der Stiftung SPI als Träger des Rechenzentrums wird unter anderem geregelt, dass Kosten – wie die Nutzungsentschädigung für die Stiftung Garnisonkirche sowie Kosten der Baugenehmigung – durch die Stiftung SPI zu tragen sind.

Es wird anerkannt, dass die Nutzungen im Rechenzentrum – insbesondere im soziokreativen Kontext – als kreativer, freier und offener Ort einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, die Innenstadt zu beleben und kulturelle Vielfalt zu fördern. Auch langfristig sollten solche Nutzungen und Akteure einen Ort in Innenstadtnähe haben. Dieses Ziel verfolgend, soll gemeinsam ein Format entwickelt werden, das Potentiale der sozio-kulturellen, künstlerischen und kreativwirtschaftlichen Bedarfe und Nutzungen und deren künftige Perspektive untersucht.

Die Sanierungsziele für das Areal – „Rückbau Rechenzentrum und Herstellung Stadtplatz“ –bleiben weiterhin vollumfänglich bestehen. Dadurch ist sichergestellt, dass innerhalb der Sanierungsmaßnahme Potsdamer Mitte Städtebaufördermittel für die Maßnahmen eingesetzt werden können. Der städtische Haushalt wird angesichts knapper werdender Spielräume durch diese Lösung nicht zusätzlich belastet.

Ohne einen Beschluss der Stadtverordneten zur Weiterführung der Nutzung am 1. Juli 2026 läuft die bauordnungsrechtliche Duldung des Rechenzentrums zum 31. Juli 2026 aus und es besteht kein Sachgrund für eine weitere Duldung. Die Nutzung des Rechenzentrums wäre dann ab dem 1. August dieses Jahres nicht mehr zulässig.

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