
Potsdamerinnen und Potsdamer können ab sofort wieder Fördermittel für Projekte in den Bereichen Mobilität, Sanieren und Bauen, Erneuerbare Energien, Klimafolgenanpassung und Biodiversität beantragen. Die Förderung ist möglich auf Grundlage der Förderrichtlinie und der jetzt veröffentlichten Haushaltssatzung.
„Ich freue mich, dass die Landeshauptstadt Potsdam trotz der finanziell angespannten Zeiten auch in diesem Jahr Bürgerinnen und Bürger wieder bei Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen unterstützen kann. Beispielsweise können Dach- und Fassadenbegrünungen, Flächenentsiegelungen oder die Umwandlung von artenarmen Schotter- und Kiesgärten in hochwertige Lebensräume mit bis zu 1.000 Euro gefördert werden. Aber auch die Anschaffung eines E-Lastenrades sowie eines Stromspeichers werden mit bis zu 1.000 Euro unterstützt. Die bereitgestellten Fördermittel sind unkompliziert zu beantragen und sollen auch ein Anreiz sein, sich mit dem Thema Klimaschutz und der Schonung von Ressourcen zu befassen. Es handelt sich um eine Förderrichtlinie, die zum Mitmachen anregen soll“, sagt der Umweltbeigeordnete Bernd Rubelt.
Alle Informationen über die Förderrichtlinie zur Aktivierung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen in der Landeshauptstadt Potsdam, den Förderbedingungen sowie die Fördermittelanträge sind unter www.potsdam.de/klima unter der dem Menüpunkt „Klimaschutzförderprogramm“ abrufbar.
Die Landeshauptstadt Potsdam freut sich auf vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anträge per E-Mail an die Adresse Klimaschutzfoerderprogramm@Rathaus.Potsdam.de oder postalisch an folgende Adresse: Landeshauptstadt Potsdam, Koordinierungsstelle Klimaschutz, Friedrich-Ebert-Straße 79/81, 14469 Potsdam. Für weitere Auskünfte und Informationen zum Förderverfahren stehen die Kolleginnen und Kollegen der Koordinierungsstelle Klimaschutz telefonisch unter 0331 289 3019 oder per E-Mail unter Klimaschutzfoerderprogramm@Rathaus.Potsdam.de gerne zur Verfügung.