
Die Verwaltung bringt zur Stadtverordnetenversammlung am 11. Juni den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 186 „Windpark Groß Glienicke Nord – Ost“ ein. Die Aufstellung eines Bebauungsplans mit paralleler Änderung des Flächennutzungsplanes ist notwendig, da sich ein dort geplantes Vorhaben nicht aus dem geltenden Planungsrecht entwickeln lässt.
Über das Planverfahren und das Windparkprojekt informierten heute Bernd Rubelt, Beigeordneter für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt, und Erik Wolfram, Fachbereichsleiter Stadtplanung, gemeinsam mit Thomas Niemeyer, Projektverantwortlicher für strategische Projekte bei der EWP, und Falk Roffeis, EWP-Bereichsleiter Neue Geschäftsfelder.
„Für die Landeshauptstadt Potsdam ist das weitere Vorankommen im Klimaschutz von wesentlicher Bedeutung für eine zukunftsgerechte Stadt. Im Jahr 2020 machten Strom und Wärme 74 Prozent des Gesamtenergieverbrauchs und 71 Prozent der Treibhausgasemissionen der Stadt aus. Der konsequente Ausbau erneuerbarer Energien ist daher ein zentraler Baustein der Potsdamer Strategie und die Umstellung der Strom- und Wärmeerzeugung ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Klimaneutralität. Die Umsetzung kann nur durch aktives Handeln gelingen. Dabei müssen wir die einsetzbaren planungsrechtlichen Instrumente zum Ausbau der Erneuerbaren Energien nutzen, wie zum Beispiel Bebauungspläne“, so der Beigeordnete.
Die Landeshauptstadt Potsdam hat aus diesem Grund geeignete Flächen zur Windenergienutzung identifiziert. Davon werden sechs zusammenhängende Flächen artenschutz- und denkmalschutzrechtlich untersucht. Im bisherigen Ergebnisstand kann davon ausgegangen werden, dass aus artenschutzrechtlicher Sicht der weiteren Entwicklung positiv entgegengesehen werden kann. Eine der potenziellen Flächen für die Errichtung von Windkraftanlagen ist in der Gemarkung von Groß Glienicke und Gatow sowie nahe der Bundesstraße 2 gelegen. Nach dem aktuellen Stand der Technik sehen die Planungen die Errichtungen von drei Windkraftanlagen mit jeweils einer Leistung von 7,2 MW auf der Vorhabenfläche von insgesamt rund 60 Hektar vor. Damit könnten zwischen acht und neun Prozent der Potsdamer Haushalte mit Strom versorgt werden. Eine landwirtschaftliche Nutzung der Fläche wäre weiterhin möglich.
Im Bebauungsplanverfahren zum Bebauungsplan Nr. 186 „Windpark Groß Glienicke Nord-Ost“ soll nach dem Aufstellungsbeschluss geprüft werden, ob die angedachten Windenergieanlagen an dem geplanten Standort errichtet werden können. Dafür bedarf es auch weiterer standortkonkreter Gutachten, wie zum Beispiel zu Zug- und Brutvögeln in dem Gebiet.
Die Vorhabenträgerin, die überwiegend im städtischen Eigentum stehende Energie und Wasser Potsdam (EWP), hat sich bereits Ende 2023 vorsorglich die Nutzungsrechte an den Flächen zur umweltfreundlichen Energieerzeugung gesichert, sofern das Verfahren diese Möglichkeit eröffnet. Dem Unternehmen kommt bei der Umsetzung der städtischen Klimaziele eine tragende Rolle zu, denn Versorgungssicherheit und Preisstabilität sind wesentliche Ziele der Stadtpolitik.
„Als kommunales Unternehmen möchten wir die Energiewende in Potsdam aktiv mitgestalten und freuen uns, dass wir als Partner der Landeshauptstadt dieses wichtige Vorhaben von Anfang an begleiten. Die Windkraftanlagen werden einen wichtigen Beitrag zur Stromversorgung der wachsenden Stadt leisten und zugleich die regionale Wertschöpfung stärken. Denn nicht nur die Energie, sondern auch die Erträge und Abgaben bleiben in der Region und vor Ort“, sagt Thomas Niemeyer. „Eine finanzielle Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an dem Projekt könnte zukünftig ebenfalls denkbar sein. Konkrete Aussagen dazu sind zum jetzigen Stand der Planung aber noch nicht möglich. Jetzt geht es zunächst darum, die rechtlichen Voraussetzungen für den Bau zu schaffen“, ergänzt Falk Roffeis.
Bürgerinformationsveranstaltung
Die Bürgerinnen und Bürger aus Groß Glienicke sowie aus der angrenzenden Gemeinde Dallgow-Döberitz und dem Bezirk Spandau von Berlin sind herzlich eingeladen, am Donnerstag, 19. Juni 2025, um 18 Uhr in der Preußenhalle (Heinz-Sielmann-Ring 65, 14476 Potsdam, OT Groß Glienicke) mit den Vertreterinnen und Vertretern des Bereichs Stadtplanung und der EWP zum Planverfahren und zu dem Windprojekt ins Gespräch zu kommen. Der kontinuierliche Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern soll das Bebauungsplanverfahren von Beginn an begleiten. Nach aktueller Zeitplanung wird die planungsrechtlich vorgeschriebene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange voraussichtlich gegen Ende des Jahres 2025 erfolgen.
Zur Bürgerinformationsveranstaltung ist eine Anreise sowohl mit dem Bus als auch mit dem eigenen Fahrzeug möglich. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Parkplätzen vor Ort wird jedoch darum gebeten, nach Möglichkeit den öffentlichen Nahverkehr zu nutzen.
Hintergrund
Die Landeshauptstadt Potsdam hat mit dem „Masterplan 100% Klimaschutz“ das Ziel, sich bis zum Jahr 2050 der Klimaneutralität durch Reduzierung der Treibhausgasemissionen und des Endenergieverbrauchs weitestgehend anzunähern. Bis zum Jahr 2050 sollen die Treibhausgase um 95 Prozent reduziert werden. Hinzu kommt das geänderte Klimaschutzgesetz des Bundes, durch welches die Kommunen verpflichtet wurden, bis zum Jahr 2045 die Klimaneutralität zu erreichen. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz aus dem Jahr 2023 formuliert darüber hinaus das Ziel, die Stromversorgung vollständig aus erneuerbaren Energien zu generieren. Bereits im Jahr 2030 sollen mindestens 80 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energien erzeugt werden.