Pressemitteilung Nr. 128 vom 26.03.2026 Zum 1. Juli tritt in Potsdam die Verpackungssteuer in Kraft

Stadtverordnete beschließen Verpackungssteuer für Einweggeschirr und Einwegverpackungen / Ziel: mehr Sauberkeit und weniger Müll in Potsdam
Mehrwegverpackungen sind nachhaltiger.
© stock.adobe.com/ ChayTee

In ihrer Sondersitzung am Mittwoch, den 25. März, haben die Stadtverordneten die Einführung der Verpackungssteuer in der Landeshauptstadt Potsdam zum 1. Juli 2026 beschlossen. Die Steuer richtet sich an Endverkäufer von Speisen und Getränken und setzt dort an, wo im Alltag besonders viele Einwegverpackungen anfallen – insbesondere bei Angeboten „to go“ und im Imbissbereich. Ziel ist es, die Sauberkeit im öffentlichen Raum zu verbessern und den Einsatz von Einwegverpackungen zu verringern. Betriebe, die konsequent auf Mehrwegverpackungen setzen oder ganz auf Einweg verzichten, zahlen keine Verpackungssteuer. Ebenso ausgenommen sind Einwegverpackungen, die einem gesetzlichen Einwegpfand unterliegen.

Dazu sagt Bürgermeister und Kämmerer Burkhard Exner: „Uns ist bewusst, dass die Einführung der Verpackungssteuer für viele Betriebe zunächst mit Anpassungen verbunden ist. Gleichzeitig eröffnet sie die Chance, Verpackungslösungen nachhaltiger zu gestalten und den Einsatz von Einwegmaterialien deutlich zu verringern. Die Steuer setzt klare Anreize für mehr Mehrweg und trägt damit zu mehr Sauberkeit und Nachhaltigkeit im Stadtbild bei. Um die Unternehmen bestmöglich zu unterstützen, sind umfassende Informationsangebote für die Gewerbetreibenden geplant, unter anderem eine Informationsveranstaltung im Mai, bei der offene Fragen geklärt und praktische Hinweise gegeben werden.“

Von der geplanten Satzung werden Einwegverpackungen für Speisen und Getränke erfasst, die typischerweise für den unmittelbaren Verzehr im Stadtgebiet bestimmt sind. Maßgeblich ist dabei nicht das individuelle Nutzungsverhalten einzelner Kundinnen und Kunden, sondern die übliche Zweckbestimmung des Angebots. Klassische Wareneinkäufe, bei denen Produkte mit nach Hause genommen und später konsumiert werden, fallen nicht unter die Regelung.

Für nicht wiederverwendbare Verpackungen, Einweggeschirr und Einwegbesteck sind differenzierte Steuersätze vorgesehen: Für Einwegverpackungen wie Becher, Teller oder Schalen soll ein Steuersatz von 0,50 Euro je Einheit gelten, für Einwegbesteck ein Steuersatz von 0,20 Euro je Einheit. Die Verwaltung wird den Gewerbetreibenden einen Katalog mit Hinweisen zur Auslegung der Verpackungssteuer zur Verfügung stellen.

Die Einführung der Verpackungssteuer geht auf einen Antrag der Stadtverordneten vom 15. November 2024 zur Verbesserung der Sauberkeit zurück und war bereits Bestandteil des freiwilligen Konsolidierungsprogramms zum Haushalt 2025. Mit der Einführung der Verpackungssteuer und der Umsetzung eines entsprechenden Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung verfolgt die Landeshauptstadt Potsdam den bereits eingeschlagenen Kurs weiter, ökologische Lenkungsinstrumente mit Maßnahmen zur Verbesserung der Stadtsauberkeit zu verbinden. Ab dem Jahr 2027 wird mit der Verpackungssteuer jährlich mit Einnahmen von rund einer Million Euro gerechnet.

Bei der Ausgestaltung der Satzung hat sich die Landeshauptstadt Potsdam an den Erfahrungen anderer Städte orientiert. So erhebt Tübingen seit Anfang 2022 eine Verpackungssteuer. In den Folgejahren führten weitere Kommunen vergleichbare Regelungen ein, darunter Konstanz im Jahr 2025 sowie Freiburg im Breisgau zu Beginn des Jahres 2026.

Zur Berücksichtigung der vielfältigen wirtschaftlichen und verbraucherbezogenen Interessen wurden bei der Erarbeitung der Verpackungssteuersatzung die IHK Potsdam, die Handwerkskammer Potsdam, der Handelsverband Berlin-Brandenburg, der DEHOGA Brandenburg, die Verbraucherzentrale Brandenburg sowie der Bundesverband der Systemgastronomie beteiligt.

Informationen über die Verpackungssteuer und verschiedene alternative Mehrwegangebote, gibt es unter www.potsdam.de/Mehrweg. Die Informationen auf der Website werden nach und nach ausgebaut.