Weniger Müll mit der neuen Verpackungssteuer

Ab dem 1. Juli 2026 gilt in Potsdam die Verpackungssteuer. Die neue Abgabe richtet sich an Unternehmen, die Speisen und Getränke in Einwegverpackungen und für den sofortigen Verzehr verkaufen. 

Dazu zählen zum Beispiel Restaurants, Imbisse, Fast-Food-Betriebe und Cafés mit To-Go-Angebot.

Die Steuer beträgt:

  • 0,50 Euro pro Einwegdose, Einwegflasche, Einwegbecher oder sonstige Einweggetränkeverpackung
  • 0,50 Euro pro Einweggeschirrteil oder sonstiger Einweg-Lebensmittelverpackung
  • 0,20 Euro pro Einwegbesteck oder Besteck-Set

Mit der neuen Steuer soll weniger Einwegmüll entstehen und Potsdam sauberer werden. Wer auf Mehrweg setzt, zahlt keine Verpackungssteuer. Auf dieser Seite haben wir für Sie weitere Infos und Antworten auf häufige Fragen zusammengestellt:

Häufige Fragen und Antworten

Warum gibt es die Verpackungssteuer?

Die Verpackungssteuer soll dabei helfen, Müll durch Einwegverpackungen zu verringern und Mehrweg attraktiver zu machen. Die Einführung der Verpackungssteuer geht auf einen Antrag der Stadtverordneten vom 15. November 2024 zur Verbesserung der Sauberkeit zurück und war bereits Bestandteil des freiwilligen Konsolidierungsprogramms zum Haushalt 2025. Mit der Einführung der Verpackungssteuer und der Umsetzung eines entsprechenden Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung verfolgt die Landeshauptstadt Potsdam den bereits eingeschlagenen Kurs weiter, ökologische Lenkungsinstrumente mit Maßnahmen zur Verbesserung der Stadtsauberkeit zu verbinden. 

Einwegbecher, Essensboxen oder Einwegbesteck landen häufig im öffentlichen Raum oder in städtischen Abfallbehältern. Weniger Müll senkt sowohl Umweltbelastungen als auch die Kosten für Entleerung, Reinigung und Entsorgung. Die Aufstellung, Unterhaltung und Entleerung öffentlicher Abfallbehälter kosten  jährlich rund 950.000 Euro.

Ab wann gilt die Verpackungssteuer?

Die Verpackungssteuersatzung tritt in Potsdam am 1. Juli 2026 in Kraft. Beschlossen wurde die Satzung von der Stadtverordnetenversammlung am 25. März 2026.​

Wer ist Steuerschuldner?

Sogenannte Endverkäufer von Speisen und Getränken. Das heißt jedes Restaurant und Schnellrestaurant, Imbiss, jede Eisdiele, Tankstelle und weitere, also alle, die Speisen und Getränke in Einwegverpackungen, mit Einweggeschirr verkaufen — zum Mitnehmen oder zum direkten Verzehr vor Ort. 

Welche Verpackungen sind steuerpflichtig?

Steuerpflichtig sind nicht wiederverwendbare Verpackungen, Einweggeschirr und Einwegbesteck, wenn darin Speisen und Getränke für den sofortigen Verzehr oder zum Mitnehmen verkauft werden. Das verwendete Material spielt keine Rolle — ob Papier, Bambus, Kunststoff oder Aluminium.​

Typische Beispiele sind Coffee-to-go-Becher, Essensboxen, Einwegschalen oder Besteck bei Imbiss- und To-go-Angeboten. Die Satzung nennt ausdrücklich etwa warme Speisen und Getränke, Eis von der Eisdiele, Salat mit Soße und Besteck oder Getränke „to go“.​

Konkrete Praxishinweise seitens der Verwaltung werden folgen. 

Wie hoch ist die Steuer?

Die Steuer beträgt:

  • 0,50 Euro pro Einwegdose, Einwegflasche, Einwegbecher oder sonstige Einweggetränkeverpackung
  • 0,50 Euro pro Einweggeschirrteil oder sonstiger Einweg-Lebensmittelverpackung
  • 0,20 Euro pro Einwegbesteck oder Besteck-Set

Beispiele:

  • Kaffeebecher: 0,50 Euro
  • Einwegschale: 0,50 Euro
  • Gabel, Messer oder Löffel: 0,20 Euro

Welche Ausnahmen gibt es?

Ausgenommen sind Einwegverpackungen, Einweggeschirr und Einwegbesteck bei Märkten, Festen und anderen zeitlich befristeten Veranstaltungen, wenn ein Betrieb an insgesamt höchstens zehn Tagen pro Jahr in Potsdam Speisen oder Getränke verkauft.​

Nicht unter die Verpackungssteuer fallen außerdem Einwegverpackungen, die einer gesetzlichen Pfandpflicht unterliegen. 

Was ist mit meinem Supermarkteinkauf?

Auch der klassische Lebensmitteleinkauf im Supermarkt mit fest verschlossenen oder industriell abgepackten Produkten wird nicht besteuert, weil diese Waren nicht zum sofortigen Verzehr bestimmt sind.​ Er fällt nicht unter den Steuergegenstand.

Werden durch die Steuer Essen und Getränke to go teurer?

Steuerpflichtig sind Betriebe, die Speisen und Getränke in Einwegverpackungen an Konsumentinnen und Konsumenten verkaufen. Die Unternehmen können die Kosten selbst tragen oder in ihre Preise einrechnen und damit ganz oder teilweise an ihre Kundinnen und Kunden weitergeben.​ Durch den Umstieg auf Mehrwegverpackungen kann die Steuer vermieden werden. 

Wie entsteht die Steuer und wann ist sie fällig?

Die Steuer entsteht in dem Moment, in dem die Speisen oder Getränke verkauft werden. Der Besteuerungszeitraum ist jeweils das Kalendervierteljahr.​

Die Steuererklärung muss spätestens bis zum 15. Tag nach Ende des Quartals bei der Landeshauptstadt Potsdam eingereicht werden. Dafür wird ein amtlicher Vordruck verwendet. Die Zahlung wird anschließend per Steuerbescheid festgesetzt und ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe fällig.​

Welche Nachweise müssen Betriebe aufbewahren?

Betriebe müssen Unterlagen über Warenbezug und Warenverkauf bereithalten, zum Beispiel Rechnungen, Lieferscheine oder Kassendaten.

Ihre Ansprechpartner*innen in der Verwaltung

Zum Thema Verpackungssteuer:
Bereich Steuern 
Edisonallee 5-9
14473 Potsdam

E-Mail: steuern@rathaus.potsdam.de
Telefon: 0331/289 1434
 

Zum Thema Mehrweg:
Bereich öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger
Berliner Str. 135, Haus H2, 14467 Potsdam

E-Mail: abfallberatung@rathaus.potsdam.de
Telefon: 0331/289 1796

Aktuelles

072 | Mehr Sauberkeit und weniger Müll in Potsdam

Einwegverpackung im Einsatz-Foto Freepik.jpg
© Freepik
Um die Sauberkeit im öffentlichen Raum zu verbessern und den Einsatz von Einwegverpackungen zu verringern, plant die Landeshauptstadt Potsdam die Einführung einer Verpackungssteuer. Die Steuer richtet sich an Endverkäufer von Speisen und Getränken und setzt dort an, wo im Alltag besonders viele Einwegverpackungen anfallen.