Pressemitteilung Nr. 21 vom 14.01.2026 Landeshauptstadt Potsdam stellt Bilanz zur Aufnahme Geflüchteter 2025 vor und gibt einen Ausblick ab 2026

412 Geflüchtete im Jahr 2025 aufgenommen – Vorgaben des Landes zu 90 Prozent erreicht – 2026 von Unsicherheiten geprägt
Die Beigeordnete für Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit, Brigitte Meier stellt eine Bilanz zur Aufnahme Geflüchteter 2025 vor und gibt einen Ausblick ab 2026.
© Foto: Landeshauptstadt Potsdam/ Juliane Güldner

Die Beigeordnete für Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit, Brigitte Meier, stellt eine Bilanz zur Aufnahme Geflüchteter 2025 vor und gibt einen Ausblick ab 2026.

Die Landeshauptstadt Potsdam hat Bilanz zur Aufnahme und Unterbringung Geflüchteter im vergangenen Jahr gezogen und einen Ausblick auf die Verpflichtungen und Planungen für das aktuelle Jahr 2026 und die Folgejahre gegeben. 2025 hat Potsdam insgesamt 412 Personen nach Zuweisung durch die Zentralen Ausländerbehörde aufgenommen. Damit wurde das nach dem Landesaufnahmegesetz vorgegebene Aufnahmesoll von 460 Aufnahmen zu rund 90 Prozent erreicht. Alleine im vierten Quartal 2025 wurden 193 Personen durch das Land zugewiesen – fast die Hälfte aller Zuweisungen im zurückliegenden Jahr - und gegenüber den vorausgegangenen Quartalen ein deutlicher Anstieg, der auf die verstärkte Ankunft von Geflüchteten aus der Ukraine in Deutschland zurückzuführen war. Seit 2022 sind insgesamt 4.400 Geflüchtete neu in Potsdam angekommen. Das entspricht in etwa der Größenordnung von Stadt- und Ortsteilen wie Golm oder der Teltower Vorstadt.

Die Beigeordnete für Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit, Brigitte Meier sagt dazu: „Flucht und Migration bleiben angesichts der Weltlage, für die Kommunen eine Daueraufgabe. Wie in den Vorjahren war auch 2025 im Aufgabenfeld der Aufnahme und Unterbringung geflüchteter Menschen von hohen Dynamiken geprägt. Es bleibt, vor allem wegen der fehlenden Planbarkeit auch in 2026 eine Herausforderung, die notwendigen Bedingungen für die Aufnahme, Unterbringung und Integration Geflüchteter zu sichern.“

Die Landeshauptstadt Potsdam betrieb zum Jahresende 2025 Unterkünfte an 21 Standorten, die über das gesamte Stadtgebiet verteilt sind. Für zwei Einrichtungen in der Innenstadt endete im Jahresverlauf die Nutzung, für eine weitere Einrichtung im Potsdamer Süden konnte das vertragliche Nutzungsende ins kommende Jahr verschoben werden. Eine bestehende Einrichtung im Norden Potsdams konnte erweitert werden. In den städtischen Unterkünften waren zum Jahresende 2025 insgesamt 1.624 Personen untergebracht. 60 Prozent der untergebrachten Menschen stammen aus vier Herkunftsländern: der Ukraine, Syrien, der Russischen Föderation und Afghanistan. Rund ein Drittel der Bewohnerschaft sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre.

Die Größenordnung der Aufnahmeverpflichtungen für das Jahr 2026 steht noch nicht fest. Die Landeshauptstadt Potsdam rechnet zum Monatsende mit den amtlichen Vorgaben des Landes. Das Aufnahmesoll nach dem Landesaufnahmegesetz wird jährlich neu durch das Ministerium des Inneren und für Kommunales des Landes Brandenburg für die 14 Landkreise und die vier kreisfreien Städte festgelegt und zum Teil mehrfach im Jahresverlauf angepasst. Die 2025 nicht erfüllten Aufnahmeverpflichtungen werden auf 2026 übertragen und auf das neue Aufnahmesoll aufgeschlagen.

Im nun begonnenen Jahr 2026 wird die Zugangssituation maßgeblich von drei Faktoren geprägt sein: den Entwicklungen in der Ukraine und ihren Auswirkungen auf die Fluchtbewegungen nach Europa und Deutschland, sowie den Ankündigungen der Bunderegierung, die Zugangszahlen von Asylsuchenden halbieren zu wollen und deutlich mehr Menschen in ihre Herkunftsländer oder Drittstaaten abzuschieben. Auszugsmöglichkeiten in eigenen Wohnraum sind das dritte und für Potsdam zentrale Thema, wenn es um die Entlastung der Unterkunftskapazitäten und Integration von Geflüchteten geht.

Dazu ergänzt Gregor Jekel, Fachbereichsleiter für Wohnen, Arbeit und Integration: „Viele der Menschen in unseren Einrichtungen haben einen sicheren Aufenthaltsstatus. Sie könnten längst in eigenen Wohnungen leben. Doch dafür fehlt es oft an geeignetem Wohnraum – das gilt nicht nur für Potsdam, sondern für zahlreiche Städte und Gemeinden in Brandenburg. Es braucht daher eine auskömmliche Wohnraumförderung und ihren zielgerichteten Einsatz in diesen Kommunen.“

Da keine kurz- und mittelfristige Entlastung des Wohnungsmarktes erwartbar ist und in den kommenden drei Jahren fünf Einrichtungen ihr Nutzungsende erreichen, bleibt die Umsetzung der bereits bekannten Planungen zur Schaffung von Ersatzplätzen an den bekannten neuen Standorten bzw. durch Erweiterung bestehender Einrichtungen weiterhin eine dringende Aufgabe, um der gesetzlichen Pflicht zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung von geflüchteten und wohnungslosen Menschen nachkommen zu können.

Vor diesen genannten Hintergründen plant die Landeshauptstadt für 2026, ausgehend von den derzeit bestehenden Unterbringungskapazitäten von 2.136 Plätzen, mit einem Korridor, der zwischen einem Bedarf an 320 neuen Plätzen (Worst -Case) und freien Kapazitäten von 195 Plätzen (Best Case) liegt.

Das Jahr 2026 wird im Aufgabengebiet Flucht und Migration außerdem von der Änderung gesetzlicher Rahmenbedingungen auf Bundes- und Landesebene geprägt sein. Das Land Brandenburg bereitet derzeit eine Reform des Landesaufnahmegesetzes vor und plant Verfahrensänderungen in der Zuweisung auf die Kommunen. Mit dem Leistungsrechtsanpassungsgesetz sollen nach dem Willen der Bundesregierung alle seit dem 
1. April 2025 aus der Ukraine nach Deutschland geflüchteten Menschen rückwirkend in die Asylbewerberleistung wechseln. Potsdam rechnet dadurch mit erheblichem Bürokratieaufwand und schlechteren Integrationsbedingungen. Letzteres insbesondere deshalb, weil die Aufgabe, Mittel und Kompetenzen zur Vermittlung in Arbeit nicht im Bereich Soziales der Landeshauptstadt, sondern bei der Bundesagentur für Arbeit und dem Jobcenter liegen.
 

Weitere Beiträge