Pressemitteilung Nr. 6 vom 07.01.2022 Tierseuchenallgemeinverfügung zur Aufstallungspflicht erlassen

Geflügelhalter in Uetz-Paaren, Marquardt, Grube und Golm betroffen
Geflügelpest
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Geflügelpest. Foto LHP

Aufgrund des aktuellen Vorrückens der Geflügelpest insbesondere bei Wildvögeln aber auch beim Hausgeflügel hat das Verbrauchschutzministerium am 05.01.2022 einen Erlass zur Aufstallung von Hausgeflügel in bestimmten Regionen des Landes Brandenburg herausgegeben. Die Aufstallungspflicht gilt in Risikoregionen. Das sind insbesondere Wildvogeleinstandsgebiete mit Wildvogelrast- -sammel-, -schlafplätzen, wasserreiche Gebiete oder Gebiete mit einer hohen Geflügelhaltung.

Die Landeshauptstadt Potsdam erlässt dazu eine Tierseuchenallgemeinverfügung und ist mit den Ortsteilen Uetz-Paaren, Marquardt, Grube und Golm betroffen. Ab dem 08.01.2022 müssen Geflügelhalter in diesen Ortsteilen ihre Tiere im Stall oder in einer geschlossenen Voliere halten.
Die Allgemeinverfügung einschließlich der dazugehörigen Karte können im Internet unter https://www.potsdam.de/amtsblatt oder https://potsdam.de/tierseuchenkarte eingesehen werden.

Für alle Geflügelhalter gilt weiter, dass unbedingt direkte und indirekte Kontakte zwischen ihrem Hausgeflügel und Wildvögeln verhindert werden, Stallkleidung getragen wird und unnötige Kontakte durch Personen oder Tiere unterbleiben. Die Meldung des Geflügelbestandes im Veterinäramt ist erforderlich und kann unter veterinaerwesen@rathaus.potsdam.de nachgeholt werden, so dies noch nicht geschehen ist. Zudem sind Verdachtsfälle zu melden.