Pressemitteilung Nr. 489 vom 29.09.2022 Neue Elternbeitragsordnung für die Kindertagesbetreuung in Arbeit

Beschluss in der Dezember-Sitzung der SVV und Umsetzung ab Januar 2023 angestrebt

Eine möglichst einheitliche Elternbeitragsordnung für die Kindertagesbetreuung, die sozial gerecht ist und zu keiner deutlichen Mehrbelastung im nächsten Doppelhaushalt führt – dafür will die Verwaltung der Landeshauptstadt Potsdam in Kürze eine neue Beschlussvorlage vorlegen. „Ich freue mich, dass es gelungen ist, einen Vorschlag zu erarbeiten, der im Ergebnis eines Beteiligungsprozesses rechtskonform und sozial gerecht ist – und das angesichts der schwierigen Haushaltslage, in die wir alle gemeinsam blicken“, sagt die Beigeordnete für Bildung, Kultur, Jugend und Sport, Noosha Aubel.

Bei erfolgreicher Beschlussfassung durch die Stadtverordneten voraussichtlich in der Dezembersitzung ist eine Umsetzung ab dem 1. Januar 2023 möglich. Die Elternbeitragsordnung soll dann als Empfehlung für die Träger der Kindertagesbetreuung dienen. In Potsdam gibt es aktuell 43 Träger in der Kindertagesbetreuung, die diese Empfehlung zur Anwendung bringen könnten. Sie und der Kreiskitaelternbeirat waren in einem breiten Prozess in die Entwicklung der Beitragsordnung einbezogen und beteiligt.

Für Eltern sieht die Empfehlung einer Beitragsordnung bei Anwendung konkret vor: Eine größere Zahl von Geringverdienenden zahlt gleich viel oder weniger als bisher. Für Haushalte mit durchschnittlichem Einkommen werden teilweise geringfügige Veränderungen (mehr oder weniger) greifen und bei einem überdurchschnittlichen Einkommen werden die Beiträge teilweise angehoben. Bei einem Durchschnittseinkommen liegt die Erhöhung bei circa 4 bis 17 Euro im Monat, bei Besserverdienenden zwischen ca. 9 und 34 Euro, variierend je nach Krippe, Kindergarten und Hort. Durch aktuell trägerbezogene unterschiedliche Elternbeitragsordnungen können in Einzelfällen auch die Erhöhungen oder Reduzierungen abweichen.