Pressemitteilung Nr. 267 vom 30.05.2022 Ukrainische Geflüchtete: Rechtskreiswechsel ab dem 1. Juni

Erhöhte Sozialleistungen für Geflüchtete sowie verbesserter Zugang zum Arbeitsmarkt / Zuständig für Erwerbstätige ist dann das Jobcenter
Erhöhte Sozialleistungen für Geflüchtete sowie verbesserter Zugang zum Arbeitsmarkt, zuständig für Erwerbstätige ist dann das Jobcenter
© Erhöhte Sozialleistungen für Geflüchtete sowie verbesserter Zugang zum Arbeitsmarkt, zuständig für Erwerbstätige ist dann das Jobcenter
Erhöhte Sozialleistungen für Geflüchtete sowie verbesserter Zugang zum Arbeitsmarkt, zuständig für Erwerbstätige ist dann das Jobcenter . Foto Jobcenter Potsdam

Für ukrainische Geflüchtete beginnt ab dem 01.06.2022 der Übergang vom Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in die Grundsicherung (SGB II oder SGB XII). Darüber ha heute Brigitte Meier, Beigeordnete für Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit gemeinsam mit Thomas Brincker, Geschäftsführer Jobcenter Landeshauptstadt Potsdam informiert. Hilfebedürftige geflüchtete Menschen aus der Ukraine, die erwerbsfähig sind, haben dann Zugang zu Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Künftig ist für diese Leistungsberechtigten in Potsdam dann das Jobcenter Landeshauptstadt Potsdam (JLP) am Horstweg zuständig. Ein Großteil der ukrainischen Geflüchteten wird damit die sozialen Leistungen nicht mehr vom Sozialamt in der Behlertstraße sondern im Jobcenter beziehen. Angesichts der Anzahl von fast 3.000 Geflüchteten, deren Existenzsicherung nunmehr vom Fachbereich Soziales und Integration an das Jobcenter übergeht, haben beide Behörden eine enge Zusammenarbeit verabredet. Insbesondere gilt dies auch für den zweiten wesentlichen Inhalt des Rechtskreiswechsels, den verbesserten Arbeitsmarktzugang für geflüchtete Ukrainer.

Dazu sagt Brigitte Meier, Beigeordnete für Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit: „Viele aus der Ukraine geflüchtete Menschen wollen Arbeiten und sind sehr gut ausgebildet. Angesichts des bundesweit bestehenden Fachkräftemangels ist der verbesserte Arbeitsmarktzugang eine sehr positive und überfällige Regelung, die sowohl den Geflüchteten als auch den Potsdamer Unternehmen hilft. Den Zugang für Geflüchtet in den lokalen Arbeitsmarkt schnell zu ermöglichen hat daher in beiden Behörden hohe Priorität.“

Mit dem Rechtskreiswechsel, beginnend ab dem 1 Juni, erhöht sich der Leistungsanspruch für erwerbsfähige Geflüchtete aus der Ukraine um rund 80 Euro pro Antragstellendem im Alter von 19 bis 67 Jahren.

Thomas Brincker, Geschäftsführer Jobcenter Landeshauptstadt Potsdam: „Für den beginnenden Wechsel der verantwortlichen Sozialsysteme ist das Jobcenter bestens vorbereitet. Bereits im Vorfeld hat die gute Zusammenarbeit mit der LHP dazu geführt, dass die notwendigen Informationen zu den Änderungen der Leistungen an die Ukrainer*innen übermittelt wurden. Dazu gehörten zum Beispiel auch die Informationsgespräche im Versorgungszelt am Bassinplatz. Die Informationsangebote werden auch über den 1. Juni fortgesetzt werden, damit auch in den Gemeinschaftsunterkünften und den Wohlfahrtsverbänden die Ukrainer die notwendigen Informationen bei dem Personenkreis ankommt. Das Wichtigste ist in jedem Falle, dass keiner ab dem 1.Juni 2022 seine Leistungen verlieren und damit ohne Geld sein wird. Die Nahtlosigkeit der Leistungsgewährung ist sichergestellt.“

Auch für die nicht erwerbsfähigen Geflüchteten hat das Inkrafttreten der neuen Gesetzgebung positive Effekte: Geflüchtete, die bereits im Rentenalter oder pflegebedürftig sind, sowie behinderungsbedingt keiner Erwerbstätigkeit nachgehen können, werden ab Juni nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) versorgt. Für den Rechtskreiswechsel in das SGB XII für diese Personengruppe muss ein Kurzantrag ausgefüllt werden. Nach aktuellem Stand werden insgesamt 250 Ukrainerinnen und Ukrainer ins SGB XII überführt. Zum Thema Pflege steht der Pflegestützpunkt für eine kostenlose und unabhängige Beratung zur Verfügung.

Nach Königsteiner Schlüssel werden der Landeshauptstadt Potsdam in diesem Jahr nach aktuellem Stand 1.761 Geflüchtete zugewiesen. Insgesamt haben bereits rund 3.000 Geflüchtete aus der Ukraine in der Potsdamer Ausländerbehörde vorgesprochen.

Viele weitere detaillierte Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine sowie wichtige Adressen und die notwendigen Anträge sind in den FAQs unter www.potsdam.de/ukraine-hilfe bzw. unter https://www.arbeitsagentur.de/ukraine zu finden.