Verpflichtung zum Verzicht auf diskriminierende Werbung in der Landeshauptstadt Potsdam

Keine sexistische Werbung
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Keine sexistische Werbung. (c) pixabay

Über 10.000 Werbebotschaften erreichen jede Person pro Tag. Diese Werbung gestaltet den öffentlichen Raum und transportiert Wertvorstellungen innerhalb der Gesellschaft. Auch heute noch transportiert Werbung häufig stereotype, sexistische oder diskriminierende Klischees.

Die Landeshauptstadt Potsdam sowie ihre kommunalen Unternehmen setzen sich gegen sexistische und diskriminierende Werbung ein.

Um diesem Anspruch nachzukommen, hat die Landeshauptstadt Potsdam in all ihren Verträgen standardmäßig eine Antidiskriminierungsklausel eingefügt, die Auftragnehmer:innen dazu verpflichtet, beim Schalten von Werbung auf den Grundsatz der Nichtdiskriminierung zu achten. Als Grundlage hierfür werden die Grundsätze des Deutschen Werberates gegen Herabwürdigung und Diskriminierung von Personen herangezogen.

Auch Bürger:innen können sexistische oder diskriminierende Werbung bei der Gleichstellungsbeauftragten und/oder der Antikorruptionsbeauftragten der Landeshauptstadt Potsdam melden.

Hinweise und Dokumentationen zu sexistischer oder diskriminierender Werbung können Sie an gleichstellung@rathaus.potsdam.de oder antikorruption@rathaus.potsdam.de senden.