Naturdenkmäler

Die Verordnung zur Festsetzung und zum Schutz von Naturdenkmalen in der Landeshauptstadt Potsdam – kurz: Potsdamer Naturdenkmalverordnung (PNDVO) - wurde novelliert.

Sie umfasst 66 Naturdenkmäler, davon 59 Bäume, Baumreihen und -gruppen sowie 7 Findlinge, die aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder aufgrund Ihrer Seltenheit, Eigenart oder Seltenheit schützenswert sind.

Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam hat die Verordnung in Ihrer Sitzung am 1. Juli 2026 beschlossen. Veröffentlicht wurde sie am 17. September 2026 im Amtsblatt 17/2026 der Landeshauptstadt Potsdam.

Hinweis: Die nachstehende Auflistung der Naturdenkmäler entspricht derzeit noch der alten Verordnung von 2005. Eine zeitnahe Aktualisierung ist geplant.