Potsdam untersagt Außengastronomie und weitere Dienstleistungen / Keine Besuche in Pflegeeinrichtungen mehr erlaubt

Aktuell 48 bestätigte Corona-Fälle, davon drei im Krankenhaus
Coronavirustests
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Coronavirustests (Foto: adobestock.com/H_Ko)

Die Landeshauptstadt Potsdam ergänzt ihre Regelungen zum Umgang mit der Corona-Pandemie. Ab Sonntag, 22. März 2020, dürfen unter anderem gastronomische Einrichtungen keine Außenplätze mehr anbieten und müssen weiter im Innenraum einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen einzelnen Gästen sicherstellen. Auch für Dienstleistungen, die unmittelbaren körperlichen Kontakt zu Kunden voraussetzen, wie Frisöre oder Nagelstudios, gelten neue Einschränkungen: Sie dürfen nicht mehr öffnen. Für Pflegeeinrichtungen wird ein Besuchsverbot erlassen. „Mit allen Maßnahmen verfolgen wir das Ziel, die weitere Ausbreitung des neuartigen Virus‘ weiter einzudämmen und besonders gefährdete Gruppen zu schützen“, so der Oberbürgermeister. Er bedankte sich bei allen Potsdamerinnen und Potsdamern, die sich an die die bisher getroffenen Reglementierungen halten. „Mir ist der Einschnitt, den wir in Ihre persönliche Freiheit als Stadt, als Staat, vornehmen, bewusst. Aber es ist ganz deutlich: Wir können auf klare Maßnahmen nicht verzichten. Das Land hat den kreisfreien Städten und Landkreisen die Möglichkeit gelassen, in diesen Punkten nachzujustieren. Und wir haben uns dazu entschlossen, davon Gebrauch zu machen“, so Schubert.
 
Über die Regelung des der Eindämmungsverordnung des Landes hinaus gelten ab morgen folgende Regelungen:

  • Betriebe, die vor Ort Dienstleistungen am Körper des Kunden erbringen, dürfen nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden.
  • Lebensmittelverkaufsstellen, die nicht der Grundversorgung dienen, sondern ein spezialisiertes Warenangebot bieten, sind zu schließen. Darunter fallen Spezialitätengeschäfte, nicht aber Betriebe für die Lebensmittelgrundversorgung wie Bäcker, Fleischer oder Supermärkte. 
  • Für Baumärkte wird der Abstand zwischen den Kunden im Kassenbereich auf mindestens 1,50 Meter vorgeschrieben.
  • Außenplätze in Gastronomien werden untersagt.
  • Für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen gilt ein grundsätzliches Betretungsverbot für Besucher. Als Ausnahmen werden Besuche gestattet, die dazu dienen, sich von Angehörigen zu verabschieden.

 „Ich weiß, dass für die Angehörigen und die Bewohnerinnen und Bewohnern das Betretungsverbot ein schmerzlicher Einschnitt ist. Aber der Blick nach Würzburg, wo binnen kürzester Zeit neun Todesfälle in einer Pflegeinrichtung verzeichnet werden mussten, zeigt, dass es die richtige Entscheidung ist. Wir müssen diese Gruppe der Hochbetagten, Dementen, zum großen Teil hoch pflegebedürftigen Seniorinnen und Senioren schützen“, so die Beigeordnete für Ordnung, Sicherheit, Gesundheit und Soziales, Brigitte Meier.
 
In Potsdam gibt es aktuell 48 bestätigte Fälle einer Infektion mit dem Coronavirus. Davon werden drei stationär behandelt. Rund 400 Menschen sind als Kontaktpersonen ersten Grades in häuslicher Isolation.
 
Die Allgemeinverfügungen im Wortlaut sind auf dieser Seite im Original unter "Downloads" zu finden und hier unter dem Menüpunkt "Amtsblätter".

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