Verfahrenslotsin für Menschen mit (drohender) Behinderung

Darstellung von verschiedenen Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen
© Freepik

Orientierung für junge Menschen mit (drohender) Behinderung

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit (drohender) Behinderung sowie deren Familien stehen oft vor vielen Fragen: Welche Möglichkeiten der Unterstützung gibt es? Was ist Eingliederungshilfe? Wo stelle ich einen Antrag und welche Unterlagen brauche ich dafür?

Die Verfahrenslotsin der Landeshauptstadt Potsdam begleitet Sie auf dem Weg durch das komplexe Sozialleistungssystem mit seinen unterschiedlichen Leistungen und Zuständigkeiten. Die Verfahrenslotsin steht Ihnen als Ansprechperson zur Seite und bietet Unterstützung rund um die Eingliederungshilfe – vertraulich, kostenfrei und unabhängig.

Wer kann sich an die Verfahrenslotsin wenden?

  • Kinder, Jugendliche und junge Volljährige bis 27 Jahre mit (drohender) Behinderung (seelisch, körperlich, geistig, mehrfach, Sinnesbeeinträchtigung)
  • sowie deren Mütter, Väter, Personensorgeberechtigte, Erziehungsberechtigte, Ergänzungspfleger, Pflegeeltern, Vormünder, Betreuer
  • Voraussetzung ist der Wohnsitz in Potsdam

Welche Unterstützung bietet die Verfahrenslotsin?

Ziel ist es, Ratsuchende durch das Verfahren der Eingliederungshilfe zu begleiten und ihnen den Zugang zu Leistungen zu erleichtern. Die Angebote umfassen:

  • Erfassung von Anliegen und individuellen Bedarfen
  • Beratung zu möglichen Hilfsangeboten der Eingliederungshilfe wie Frühförderung oder Assistenz sowie anderer Leistungsträger
  • Informationen zur sozialen Gesetzgebung
  • Vermittlung von Ansprechpartner*innen
  • Informationen zu Rechten (z. B. Beistand, Akteneinsicht) und möglichen Ansprüchen
  • Unterstützung im Antrags- und Widerspruchsverfahren
  • Begleitung im Kontakt mit Behörden und anderen Institutionen

Wie arbeitet die Verfahrenslotsin? 

Die Beratung erfolgt:

  • freiwillig, vertraulich, kostenlos und unabhängig
  • ohne Antrag, ggf. auch ohne Diagnose
  • zu jedem Zeitpunkt im Verfahren
  • in der Form, die gewünscht ist: im Jugendamt, zuhause, telefonisch, per Video oder vor Ort in den Einrichtungen wie Kita, Schule oder sonstigen Örtlichkeiten
  • auf der rechtlichen Grundlage gem. § 10b SGB VIII

Haben Sie Fragen? Ich berate Sie gerne.

Wenn Sie unsicher sind, ob Sie Unterstützung benötigen oder welche Schritte notwendig sind, wenden Sie sich gerne an mich. Die Verfahrenslotsin steht Ihnen mit Wissen und Einfühlungsvermögen zur Seite – ganz gleich, an welchem Punkt Sie sich im Verfahren befinden.

Kontakt und Beratung Ihrer Verfahrenslotsin in Potsdam

Maria Schälke
E-Mail: verfahrenslotsin@rathaus.potsdam.de
Telefon: 0331 289-2552