Der Migrantenbeirat nimmt die vorliegende Beschlussvorlage zur Neuregelung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Unterbringung zu Kenntnis.
Bereits in der Sitzung des Migrantenbeirats am 12.03.2026 wurde die Vorlage durch Herrn Svejda vorgestellt. Dabei fehlten jedoch wesentliche Informationen, insbesondere zur konkreten Höhe der vorgesehenen Gebührenreduktionen entsprechend des Standes der Unterbringung. Eine fundierte Bewertung war unter diesen Umständen nicht möglich.
Umso kritischer sehen wir die nun vorgelegten Zahlen. In der zuvor tagenden Arbeitsgruppe zur Evaluation der Härtefallregelung wurden deutlich höhere Entlastungen diskutiert: 80 % Reduktion bei geteilten Schlafräumen sowie 60 % bei gemeinsam genutzten Sanitär- und Küchenräumen. Diese Ansätze hätten die tatsächlichen Einschränkungen der Privatsphäre und Lebensqualität angemessen berücksichtigt.
Die nun in der Beschlussvorlage vorgesehenen Reduktionen von lediglich 50 % bzw. 40 % stellen im Vergleich dazu eine erhebliche Verschlechterung dar. Für den Migrantenbeirat ist nicht nachvollziehbar, warum von den in der Arbeitsgruppe erarbeiteten Vorschlägen so deutlich abgewichen wurde.
Besonders problematisch ist zudem die gleichzeitige Erhöhung der Grundgebühr für alle Bewohnerinnen und Bewohner auf 469,15 € pro Person. Diese Maßnahme führt insgesamt zu einer höheren finanziellen Belastung für die Betroffenen. Gerade für Familien ist es durch die höhere Pro-Kopf-Gebühr wesentlich schwerer, durch Erwerbstätigkeit eine finanzielle Unabhängigkeit zu erreichen.
Die konkreten Auswirkungen sind aus Sicht des Migrantenbeirats sozial nicht vertretbar:
Alleinstehende Personen mit einem geringen Einkommen müssen trotz geteilter Zimmer oder gemeinschaftlich genutzter Einrichtungen weiterhin einen erheblichen Teil ihres Einkommens für Gebühren aufbringen.
Familien werden in besonderem Maße belastet. Bei einer fünfköpfigen Familie ist davon auszugehen, dass sie ein Zimmer für sich haben und dies nicht mit familienfremden Personen teilen müssen. Steht ihnen in diesem Zimmer eine Kochmöglichkeit zur Verfügung dann müssten sie die volle Gebühr pro Person bezahlen, dies entspräche 2.345,75€. Diese Gebühr steht in keinem angemessenen Verhältnis zu den Wohnverhältnissen. Der angespannte Wohnungsmarkt, gerade große familiengerechte Wohnungen betreffend, verhindert oft den Auszug aus den Unterkünften in eigenen Wohnraum. Daher bleiben viele Familien über Jahre hinweg in den Gemeinschaftsunterkünften.
Der Migrantenbeirat sieht darin die Gefahr, dass Integration erschwert und soziale Ungleichheiten weiter verstärkt werden. Gebührenregelungen dürfen nicht dazu führen, dass Menschen in ohnehin schwierigen Lebenslagen zusätzlich belastet werden.
Vor diesem Hintergrund fordert der Migrantenbeirat:
- Eine transparente und nachvollziehbare Darstellung der Berechnungsgrundlagen,
- die Beschlussvorlage in Bezug auf die Höhe der reduzierten Gebühr anzupassen auf die von der Arbeitsgruppe vorgeschlagenen,
- sowie eine grundlegende Überprüfung der sozialen Verträglichkeit der vorgesehenen Gebühren.
Der Migrantenbeirat spricht sich dafür aus, die ursprünglich diskutierten höheren Reduktionssätze erneut zu prüfen und die Satzung so auszugestalten, dass sie den Lebensrealitäten der Betroffenen gerecht wird.
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- 2026-04-29 Stellungnahme des MB zur Beschlussvorlage der Benutzungs- und Gebührensatzung für Unterkünfte