
Die Vergabe von Schulräumen an Dritte erfolgt gemäß der Schulraumnutzungs- und Entgeltordnung der Landeshauptstadt Potsdam vom 12. Februar 2014. Schulräume werden von der Landeshauptstadt Potsdam für außerschulische Zwecke an Dritte vergeben, wenn dadurch die Belange der Schule oder andere öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden. Die jeweilige Schulleitung entscheidet über die Nutzung.
Es genügt ein formloser Antrag auf Überlassung der Schulräume mit folgenden Angaben:
- Natürliche Personen: Name, Vorname, Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort), Telefonnummer
- Juristische Personen: Name, Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort), Telefonnummer
- Schulräume (Name der Schule, Name bzw. Anzahl der Schulräume)
- Anzahl der Teilnehmenden
Der Antrag kann per Post, per Fax oder per E-Mail an Schulraumvergabe@rathaus.potsdam.de übersendet werden.
Die Gebühren für die Vergabe von Schulräumen an Dritte werden aufgrund der Anlage zur Schulraumnutzungs- und Entgeltordnung der Landeshauptstadt Potsdam vom 12. Februar 2014 festgesetzt.