Die Kindertagespflege ist eine familienunterstützende und -nahe Form der Kindertagesbetreuung, insbesondere für Kinder unter drei Jahren oder im Rahmen eines besonderen oder ergänzenden Betreuungsbedarfes und wird in der Landeshauptstadt Potsdam neben der Bereitstellung von Plätzen in Kindertagesstätten (nachfolgend Kita) als gleichrangiges Angebot vorgehalten.
Durch das Gesetz zur Stärkung der Kindertagespflege im Land Brandenburg ist das Betreuungsangebot der Kindertagespflege der LHP seit dem 01.08.2023 ebenso offen für Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung sowie für Hortkinder.
Im Rahmen von Kindertagespflege werden Kinder im Haushalt der Kindertagespflegeperson, im Haushalt der Personensorgeberechtigten oder in anderen geeigneten Räumen betreut. Die Betreuungsform Kindertagespflege gewährleistet die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und wird ebenso wie Kita und Hort, dem Rechtsanspruch des Kindes auf Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung gerecht. Die Kindertagespflege ermöglicht eine familiennahe Betreuung in kleinen Gruppen für bis zu fünf bzw. bis zu acht Kindern (im Alter von drei bis sechs Jahren).
Die Basis für diese Betreuungsform bilden eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Kindertagespflegepersonen und Eltern sowie ein enger Austausch und verbindliche Absprachen zur Organisation des Alltags und zu Erziehungsfragen.
Kindertagespflegepersonen in Potsdam sind selbständig und verfügen über eine Erlaubnis gemäß § 43 SGB VIII in Verbindung mit § 26 Kindertagesstättengesetz. Die Eignung der Kindertagespflegepersonen und ihrer Räumlichkeiten werden in einem Erlaubnisverfahren von der Fachaufsicht Kindertagespflege überprüft.
Wenn Eltern ihr Kind in der Kindertagespflege betreuen lassen möchten, melden sie sich direkt über das Kita-Portal an bzw. wenden sich an den freien Träger Die Kinderwelt gGmbH. Der freie Träger ist durch die Landeshauptstadt Potsdam mit der Beratung und Vermittlung in die Kindertagespflege beauftragt.
Bei Fragen rund um die Kindertagespflege in Potsdam melden Sie sich bitte bei der Arbeitsgruppe Kindertagespflege und weitere Angebote im Fachbereich Kinder, Jugend und Familie.
- Sie möchten Ihr Kind in Kindertagespflege betreuen lassen?
Der kleine Rahmen in der Kindertagespflege von bis zu fünf Kindern schafft besonders gute Bedingungen, um auf die individuellen oder auch besonderen Bedürfnisse von Kindern der entsprechenden Altersgruppen in der Betreuung eingehen zu können.
Wir möchten Sie ermutigen, den kleinen familiären Rahmen der Kindertagespflege als ersten Einstieg in die Fremdbetreuung nach der behüteten Elternzeit zu nutzen. Dort hat Ihr Kind die Gelegenheit in den ersten sensiblen Lebensjahren besonders positive Bindungserfahrungen zu machen. Die Kindertagespflege zeichnet sich durch die konstante Bezugsperson und die kleine Gruppe von Kindern aus. Durch die besondere Betreuungssituation kann Ihr Kind in der Kindertagespflege mit seinen individuellen Bedürfnissen besser gesehen werden. Die Kindertagespflegeperson kann sich die Zeit nehmen, die es braucht, und in der Betreuung Ihres Kindes mit besonderer Aufmerksamkeit agieren. Diese Sicherheit in der Betreuung wirkt sich positiv auf die Lern- und Entwicklungsprozesse Ihres Kindes aus.
- Qualifizierung und Räumlichkeiten
Alle Kindertagespflegepersonen in Potsdam haben eine Qualifikation zur „Qualifizierten Kindertagespflegeperson" gemäß § 27 Kindertagesstättengesetz durchlaufen und bilden sich im Laufe ihrer Tätigkeit kontinuierlich weiter.
Teilweise verfügen die Kindertagespersonen über weitere Qualifikationen, sind ausgebildete Erzieher*innen oder verfügen über einen anderen pädagogischen Abschluss.Die Räumlichkeiten und die Ausstattung in der Kindertagespflege sind gemäß § 30 Kindertagesstättengesetz altersgemäß, entwicklungsfördernd und anregungsreich. Sie gewährleisten die Sicherheit sowie die Gesundheit der Kinder und werden von der Fachaufsicht Kindertagespflege regelmäßig überprüft.
Die Richtlinie Kindertagespflege sowie das Arbeitspapier „Qualität in Kindertagespflege“ regeln zudem zusätzliche Anforderungen an Kindertagespflegepersonen bzw. an die Qualitätsmindeststandards in der Kindertagespflege in Potsdam.
- Vertretungsregelung
Tragfähige Vertretungsmodelle sind für die Kindertagespflege unerlässlich und ausschlaggebend für die Verlässlichkeit dieser Betreuungsform als gleichrangiges Angebot zur Kita. Um insbesondere in krankheitsbedingten Ausfallzeiten einer Kindertagespflegeperson die Betreuung der Kinder sicherzustellen, werden in Potsdam unterschiedliche Vertretungsmodelle über den freien Träger Die Kinderwelt gGmbH angeboten. In jedem Fall ist die vertretende Person oder Einrichtung den betreuten Kindern vertraut.
- Elternbeiträge
Für die Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson wird ein Elternbeitrag erhoben. Die Höhe des Beitrages ist in der Kostenbeitragssatzung für die Inanspruchnahme von Kindertagesbetreuungsangeboten in Tagespflegestellen der Landeshauptstadt Potsdam (Tagespflege-Satzung) geregelt.
- Kontaktdaten des freien Trägers bei Vermittlungsanfragen
Die Kinderwelt gGmbH
Kindertagespflege
Marlene-Dietrich-Allee 15
14482 Potsdam
T: 0331 - 870 968-80
kindertagespflege@die-kinderwelt.com
www.die-kinderwelt.com- Sie interessieren sich für die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson?
Für die Aufnahme einer Tätigkeit als Kindertagespflegeperson bedarf es einer Erlaubnis gemäß § 43 SGB VIII in Verbindung mit § 26 Kindertagesstättengesetz. Diese Erlaubnis ist auf fünf Jahre befristet.
Der Antrag zur Erteilung der Erlaubnis zur Kindertagespflege ist bei der Fachberatung Kindertagespflege im Fachbereich Kinder, Jugend und Familie in Potsdam zu stellen. Die Fachberatung für Kindertagespflege steht zur umfassenden Information und Beratung zu allen für die Kindertagespflege relevanten Themen zur Verfügung.
Die Aufwendungen als selbständige Kindertagespflegeperson werden in Potsdam fortlaufend erstattet. Entsprechend der Richtlinie Kindertagespflege werden Kindertagespflegepersonen in Potsdam nach Qualifikation und einer am Tarifsystem des Sozial- und Erziehungsdienstes orientierten Finanzierungsstruktur vergütet. Weiterhin werden angemessene Kosten des Sachaufwands erstattet. Eine Finanzierung von Urlaubs- und Kranktagen, Versicherungsleistungen, Altersvorsorge, Unfall- sowie Haftpflichtversicherung sind ebenfalls geregelt.
Darüber hinaus stellen eine fachliche Beratung und Begleitung in der Kindertagespflege ebenfalls wichtige Säulen dar. Die Kindertagespflegepersonen in Potsdam werden durch eine praxisbegleitende Fachberatung des freien Trägers Die Kinderwelt gGmbH unterstützt. Die Fachberatung des freien Trägers unterstützt die Praxis der Kindertagespflegepersonen durch konzeptionelle Anregungen, die Vermittlung von (früh)pädagogischem Fachwissen und eine regelmäßige kollegiale Beratung. Außerdem unterstützt die Fachberatung bei der Vernetzung mit anderen Kindertagespflegepersonen und Kita-Einrichtungen im Sozial- und Planungsraum.