Kinderschutzkonzept der Städtischen Musikschule Potsdam

Stand: 24.10.2025

Präambel

Im Unterricht sowie bei allen Aktivitäten und Veranstaltungen der Städtischen Musikschule Johann Sebastian Bach Potsdam wird dem Kinderschutz im Sinne des Artikel 6 Abs. 2 Grundgesetz höchste Priorität eingeräumt. Das Wohl aller anvertrauten Kinder und Jugendlichen ist ein zentraler Wert in der musikalisch-künstlerischen und pädagogischen Arbeit der Musikschule.

Wenn Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte im Musikschulunterricht miteinander in Beziehung treten, stellt die Beziehungsebene eine wichtige Grundlage von musikalischen Lernprozessen dar. Pädagoginnen und Pädagogen sind in der Verantwortung, Unterricht in einer angstfreien, empathisch zugewandten Art zu gestalten. Gleichzeitig nehmen sie eine wichtige Vorbild- und ggf. sogar Vertrauensfunktion für Kinder Jugendliche ein. Im Musikschulunterricht kommt insbesondere dem Thema Nähe und Distanz eine große Bedeutung zu.

In den vergangenen Jahren wurden Verdachtsfälle von sexuellen Übergriffen und von Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen in Schulen und weiteren Institutionen aufgedeckt. Laut dem 2012 in Kraft getretenem Bundeskinderschutzgesetz sind Kinder und Jugendliche vor Gewalt und Übergriffen jeglicher Art zu schützen. Auch die Landeshauptstadt Potsdam hat sich mit dem Rahmenkonzept "Kinderschutz und Frühe Hilfen" dieser Thematik gewidmet und Standards für alle städtischen Institutionen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, definiert (wie z. B. regelmäßige Fortbildungen oder eigene Kinderschutzkonzepte). Mit Einführung des Brandenburger Gesetzes zur Förderung und zum Schutz junger Menschen (2024) sind Musikschulen gemäß § 27 (1) BbgKJG im Land Brandenburg gesetzlich verpflichtet, entsprechende Schutzkonzepte vorzulegen.

Die Städtische Musikschule „Johann Sebastian Bach“ Potsdam hat sich zum Ziel gesetzt, sensibel mit den Themen Machtmissbrauch sowie psychischer, physischer und sexualisierter Gewalt umzugehen und wendet sich gegen jegliche Form von Tabuisierung. Das vorliegende Kinderschutzkonzept soll dazu beitragen, zu informieren und gleichzeitig Handlungssicherheit im Umgang mit diesem wichtigen Thema herzustellen.

Grenzverletzungen und Übergriffe

In Institutionen (wie z. B. einer Musikschule) ist es möglich, dass Grenzverletzungen oder sogar Übergriffe von Mitarbeitenden gegenüber Kindern und Jugendlichen sowie unter Kindern und Jugendlichen selbst erfolgen. Zusätzlich ist es möglich, dass Grenzverletzungen oder Übergriffe durch weitere Personen beobachtet werden.

Grenzverletzungen sind in der Regel einmalige oder gelegentliche Verhaltensweisen gegenüber Kindern und Jugendlichen, die gekennzeichnet sind durch Unangemessenheit. Grenzverletzungen können innerhalb des Lehrer-Schüler-Verhältnisses oder auch im Verhältnis von jungen Menschen untereinander passieren. Sie können absichtlich oder auch unabsichtlich stattfinden. Wichtig im Unterricht ist es, die Grenzen des Gegenübers zu kennen und diese bewusst nicht zu überschreiten.

Übergriffe sind nicht zufällige Verhaltensweisen gegenüber Kindern und Jugendlichen über persönlich bestimmte Grenzen, gesellschaftliche Normen und fachliche Standards hinaus und zeigen sich z. B. im Überschreiten von körperlichen, sexuellen und psychischen Grenzen. Übergriffe erfolgen stets absichtlich und bewusst und sind im Wesentlichen ein Ausdruck einer respektlosen Haltung.

Grenzverletzungen und Übergriffe können vor allem dort entstehen, wo das Problembewusstsein fehlt bzw. wo weggeschaut und geschwiegen wird.

Kinder und Jugendliche haben ein Recht darauf, innerhalb der Musikschule vor Grenzverletzungen und Übergriffen geschützt zu werden. Zudem müssen Mitarbeitende der Musikschule auf Grenzverletzungen und Übergriffe außerhalb der Musikschule reagieren, wenn sie Kenntnis davon erhalten. Grenzverletzungen und Übergriffe außerhalb der Musikschule können z. B. mögliche Gefährdungen im häuslichen und familiären Umfeld sein.

Formen von Gewalt und von Gefährdung

Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen kann in den unterschiedlichsten Formaten und Formen vorkommen: digital, verbal, psychisch, körperlich, sexualisiert. Auch Vernachlässigung stellt eine Form von Gewalt bzw. Gefährdung dar.

Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen kann von den unterschiedlichsten Personen ausgehen (u. a. von Eltern, Familienmitgliedern, Lehrkräften von Schulen oder Musikschulen, von Kindern und Jugendlichen untereinander etc.).

Beispiele für Gewalt sind:

Digitale Gewalt: Herabwürdigende bzw. mobbende Kommentare auf Social Media, unerwünschtes Veröffentlichen von Fotos im Internet etc.

Verbale Gewalt: Beschimpfen, Absprechen von Kompetenz etc.

Psychische Gewalt: Mobbing, Bedrohung, Bloßstellung etc.

Körperliche Gewalt: Schütteln, Schlagen, Treten etc.

Sexualisierte Gewalt: Anzügliche Äußerungen, unerwünschte Berührungen bis hin zum Missbrauch etc.

Vernachlässigung: Verweigern von emotionaler Zuwendung, unzureichende Versorgung, Pflege oder Gesundheitsfürsorge etc.

Auf dem Weg zum Schutzkonzept: Risikoanalyse

Folgende Fragen sind für unser Rollenverständnis als Lehrkraft an der Städtischen Musikschule Johann Sebastian Bach wichtig:

  • Was ist meine besondere Rolle als Musikschullehrkraft? Ich bin weder Freundin oder Freund noch Elternteil noch Therapeutin oder Therapeut.
  • Wie gestalte ich Nähe und Distanz zu meinen Schülerinnen und Schülern? Habe ich eine professionelle Distanz im Unterricht und bei Veranstaltungen, aber auch darüber hinaus?
  • Welche meiner Verhaltensweisen könnten möglicherweise als Grenzverletzung erlebt werden?
  • Verhalte ich mich stets respektvoll und angemessen so wie ich es umgekehrt von Schülerinnen und Schülern sowie Eltern erwarte?
  • Wie kommuniziere ich in sozialen Netzwerken und wie präsentiere ich mich dort?
  • Wie trenne ich Berufliches und Privates im musikalischen Bereich?
  • Ist mir bewusst, welche Situationen für Kindern und Jugendliche potenziell eine Ge-
    fährdung darstellen können?
  • Gibt es im Rahmen der Arbeit in der Musikschule riskante Situationen? Kenne ich
    diese? Weiß ich, wie ich mich in diesen zu verhalten habe?

Verhaltenskodex für Lehrkräfte

Im Unterricht der Städtischen Musikschule Johann Sebastian Bach gelten die folgenden Regelungen:

  • Die Musikschule Johann Sebastian Bach ist ein Ort, an dem Schülerinnen und Schüler gefördert, bestärkt und nicht verunsichert oder gar klein gemacht werden.
  • Alle Lehrkräfte sind sich ihrer Rolle und Vorbildfunktion für Schülerinnen und Schüler bewusst und werden sich gemäß ihrer besonderen Rolle als Lehrkraft verhalten.
  • Die Sprache und Gestik ist stets respektvoll und der Situation angemessen.
  • Berührungen durch Lehrkräfte werden sparsam eingesetzt und vor jeglicher Berührung werden die Schülerin oder der Schüler gefragt. Schülerinnen und Schüler können Berührungen ablehnen. Dies ist unbedingt zu respektieren.
  • Grenzverletzungen und Übergriffe von Schülerinnen und Schüler untereinander werden nicht geduldet.
  • Werte und Gepflogenheiten anderer Kulturkreise werden respektiert.
  • Alle Lehrkräfte haben einen aufmerksamen Blick für das Kindeswohl und für die
    Schutzrechte von Kindern und Jugendlichen.
  • Lehrkräfte werden erkennbar Grenzen setzen, wenn z. B. ein Wunsch nach zu großer Nähe auf Schülerseite besteht.

Rechte und Pflichten von Schülerinnen und Schülern

  • Du hast das Recht, Deine Meinung, Deine Vorschläge und Deine Einwände einzubringen. Ebenso hast Du die Pflicht, andere Meinungen und Vorschläge zu respektieren.
  • Du hast das Recht, respektvoll und fair behandelt zu werden. Ebenso hast Du die Pflicht, andere respektvoll und fair zu behandeln.
  • Dein Körper gehört Dir. Du setzt die Grenzen für Berührungen und hast immer und je- derzeit das Recht, Nein zu sagen. Ebenso vermeidest Du es, andere gegen ihren Willen zu berühren.
  • Wenn jemand etwas von Dir verlangt, was Dir unangenehm ist, kannst Du das ablehnen – egal, wie alt die andere Person ist. Andere müssen Dein Gefühl respektieren, wenn sich für Dich etwas unangenehm oder nicht richtig anfühlt.
  • Niemand darf Dich gegen Deinen Willen fotografieren oder filmen oder gegen Deinen Willen Fotos und Videos von Dir veröffentlichen oder weiterleiten. Dein Bild gehört Dir. Gleichermaßen achtest Du darauf, was Du selbst öffentlich machst.
  • Wenn Dir etwas Angst macht, Du Dir unsicher bist oder jemand Deine Grenzen verletzt hat, dann kannst Du jederzeit mit Gleichaltrigen darüber sprechen oder Erwachsene ansprechen (z. B. Eltern, Lehrkräfte, Leitung der Musikschule oder eine Person Deines Vertrauens).

Beteiligungs- und Beschwerdemöglichkeiten

Erste Ansprechperson für Kinder und Jugendliche bzw. deren Eltern bei Beschwerden und in Fällen von vermuteten Gefährdungen für das Wohl von Kindern oder Jugendlichen ist als Kinderschutzverantwortliche der Städtischen Musikschule Potsdam die Leitung der Musikschule. Es besteht die Möglichkeit, Verbesserungsvorschläge oder Beschwerden (auch anonym) über den Briefkasten der Musikschule im 1. OG in der Jägerstr. 3/4 einzureichen. Bitte an die Schulleitung adressieren.

Selbstverständlich können Kinder und Jugendliche zudem mit anderen Personen ihres Ver- trauens, wie z. B. Lehrkräften, sprechen. Alle Verdachtsfälle werden von den Lehrkräften zusätzlich umgehend an die Leitung der Städtischen Musikschule weitergegeben. Dieser obliegt alle interne wie äußere Kommunikation sowie die Aufsicht über das weitere Verfahren. Darüber hinaus können sich Kinder und Jugendliche bzw. deren Eltern auch an bestehende Beratungsangebote in Potsdam wenden.

Prävention

Alle Mitarbeitenden der Städtischen Musikschule Johann Sebastian Bach legen bei ihrer Einstellung ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30 Absatz 5 und § 30a Absatz 1 des Bundes- zentralregisters vor. Sie können nur dann eingestellt und im Unterricht eingesetzt werden, wenn dieses keine Eintragungen im Sinne des § 72a SGB VIII1) enthält. Spätestens alle fünf Jahre muss erneut ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30 Absatz 5 und § 30a Absatz 1 des Bundeszentralregisters vorgelegt werden. Der Personalservice der Landeshauptstadt Potsdam fordert die erweiterten Führungszeugnisse regelmäßig an.
Alle Lehrkräfte der Musikschule erhalten das Kinderschutzkonzept. Innerhalb der Musikschule wird zusätzlich alle drei bis fünf Jahre eine Schulung zum Thema Kinderschutz angeboten.

Handlungsleitfaden bei Verdachtsfällen

  • Bei Verdachtsfällen gilt der folgende Handlungsleitfaden:
  • Bei Verdacht auf Gewalt, Übergriffe oder Grenzverletzungen gegenüber Kindern und Jugendlichen sind alle Mitarbeitenden der Musikschule verpflichtet, diesem Verdacht nachzu- gehen, so dass Kinder und Jugendliche entsprechend unverzüglich geschützt werden können. Dies heißt, dass bei entsprechenden Vorkommnissen oder Beobachtungen stets die Leitung der Musikschule zeitnah am selbigen Werktag zu informieren ist. Den Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern kann durch die Leitung der Musikschule – sollte dies gewünscht sein - Vertraulichkeit zugesichert werden.
  • In einer ersten internen Fallberatung soll in einem kleinen Team, dem die Leitung der Musikschule angehört, folgende Fragen erörtert werden:
  • Wie bzw. durch wen die Information bekannt wurde?
  • Wer von der (möglichen) Gefährdung betroffen ist?
  • Worin die Anhaltspunkte für eine (mögliche) Kindeswohlgefährdung gesehen werden?
  • Von wem die (mögliche) Gefährdung ausgeht – innerhalb des häusliches/familiären Umfeldes oder innerhalb der Musikschule (institutioneller Kinderschutz)?
  • An den Fallberatungen und/oder nachstehenden Verfahren kann die Kinderschutzkoordinierende oder der Kinderschutzkoordinator des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familien (Jugendamt) beteiligt werden.
  • Entsprechend den Ergebnissen der Fallberatung werden die nachstehend beschriebenen Verfahren durchgeführt.
  • Innerhalb der Verfahren sind die Handlungsschritte zu dokumentieren.

Verfahren im institutionellen Kinderschutz
  1. Es wird ein Verfahrensteam unter der Leitung der Musikschule gebildet.
  2. Die Sorge- und Erziehungsberechtigten der betroffenen Kinder und Jugendlichen
    werden durch die Schulleitung über den Vorgang informiert.
  3. Bei Zustimmung der Sorge- und Erziehungsberechtigten und bei Einverständnis der
    betroffenen Kinder oder Jugendlichen werden die betroffenen Kinder und Jugendlichen in einer für sie verständlichen, nachvollziehbaren und wahrnehmbaren Form durch die Musikschule in die Einschätzung des Verdachtsfalls einbezogen. Sollten sich die betroffenen Kinder und Jugendlichen gegenüber der Musikschule äußern, werden alle Äußerungen, eigene Gedanken und Beobachtungen der betroffenen Kinder oder Jugendlichen ohne Wertung und Interpretation schriftlich festgehalten.
  4. Zusätzlich sind je nach Sachlage die folgenden und weitere Schritte grundsätzlich möglich: Gespräch mit beschuldigten Mitarbeitenden, Gespräch mit Zeuginnen und Zeugen, Einholung externer Fachexpertise, Beteiligung des Rechtsamtes der LHP und/oder Einschaltung des Personalservice.
Verfahren bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung im häuslichen Umfeld
  1. Der Leitung, Lehrkräften oder weiteren Mitarbeitenden der Musikschule werden Anhaltspunkte für eine mögliche Gefährdung für das Wohl eines Kindes oder Jugendlichen2) im häuslichen Umfeld bekannt (durch das Kind/den Jugendlichen selbst, durch eigene Beobachtungen, durch Dritte, usw.).
  2. Kenntnisse zu Anhaltspunkten für eine mögliche Kindeswohlgefährdung über Kinder und Jugendliche, die nicht die Angebote der Musikschule nutzen, werden unverzüglich und ohne weitere Prüfung dem Allgemeinen Sozialen Dienst (Jugendamt) der LHP mitgeteilt.
  3. Alle Anhaltspunkte für eine mögliche Gefährdung für das Wohl eines Kindes oder Jugendlichen werden durch die Mitarbeitenden der Musikschule der Leitung der Musikschule mitgeteilt.
  4. Die Anhaltspunkte werden in einem kleinen Team der Musikschule besprochen, um abzuschätzen, ob die Anhaltspunkte tatsächlich eine mögliche Kindeswohlgefährdung darstellen könnten. In den Beratungsprozess kann eine sogenannte erfahrene Fachkraft im Kinderschutz hingezogen werden (Beratungsanspruch gemäß § 8b Absatz 1 SGB VIII).3)
  5. Mit Einschätzung einer möglichen Kindeswohlgefährdung informiert die Leitung der Musikschule das Jugendamt – Bereich Allgemeiner Dienst (232). Eine Information an das Jugendamt ist bei Gefahr in Verzug ohne weitere Schritte auf Grundlage des § 34 StGB Rechtfertigender Notstand möglich.

Kontaktdaten Hotline Kinderschutz Potsdam4)

Fon: 0331 289 3030

E-Mail: hotline-kinderschutz@rathaus.potsdam.de

Im Vorfeld der Information an das Jugendamt ist zu prüfen, ob neben dem betroffenen Kind oder betroffenen Jugendlichen auch die Sorge- und Erziehungsberechtigten informiert werden sollen.

Aufarbeitung von Fällen

Sollte es zu einem Fall von Gewalt gegenüber einem Kind oder Jugendlichen an der Städtischen Musikschule Potsdam gekommen sein, wird dieser intern aufgearbeitet. Dabei wird es vor allem darum gehen, zu analysieren, wie der Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Musikschule verbessert werden kann. Wir werden uns dazu die Unterstützung durch interne (z. B. Fachstelle Kinderschutzkoordination) und/oder externe Fachexpertise (z. B.. Fachstellen im Land Brandenburg) holen, die uns durch diesen Aufarbeitungsprozess begleitet.
Im Falle eines unbegründeten Verdachts werden im Einvernehmen mit der oder dem zu Unrecht beschuldigten Mitarbeitenden Maßnahmen zu deren bzw. dessen Rehabilitation eingeleitet. Zu diesen Maßnahmen können u.a. gehören:

  • Information an alle, die an dem Vorgang beteiligt waren oder davon erfahren haben, dass der Verdacht sich als unbegründet erwiesen hat.
  • Durchführung von angemessenen Verfahren, um wieder konstruktiv miteinander arbeiten zu können und das Vertrauen zwischen allen Beteiligten wiederherzustellen.

Ansprechpersonen außerhalb der Musikschule

Hotline Kinderschutz in Potsdam
für Kinder und Jugendliche in Not- und Konfliktsituationen sowie für Meldungen und Information bei (möglichen) Gefährdungen von Kindern und Jugendlichen
Fon: 0331 289 3030
E-Mail: hotline-kinderschutz@rathaus.potsdam.de

Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) im Jugendamt Potsdam Web: vv.potsdam.de (verschiedene regionale Teams)

Telefonseelsorge Potsdam
Fon: 0800 111 0 111 und 0800 111 0 222

Nummer gegen Kummer – Kinder- und Jugendtelefon 
Fon: 116111

Jugendliche beraten Jugendliche 
Fon: 0800 111 0 333

Weitere Informationen sind zu finden unter:

Kinderschutzportal der Landeshauptstand Potsdam
https://www.potsdam.de/de/kinderschutz

Kinder- und Jugendportal Hast’n Plan der Landeshauptstadt Potsdam
https://hastnplan.de/beratung


1) Straftat nach den §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184g, 184i, 184j, 184k, 184l, 201a Absatz 3, den §§ 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 StGB

2)Kinder und Jugendliche die Angebote der Musikschule Potsdam besuchen.

3) Nähere Infos und Kontakt unter: https://vv.potsdam.de/vv/produkte/173010100000041189.php

4)Weitere Infos unter: https://vv.potsdam.de/vv/produkte/173010100000039303.php