174 | Für Parken in der Landeshauptstadt: Änderung der Parkgebührenordnung
Die Verwaltung legt der Stadtverordnetenversammlung zur nächsten Sitzung den Vorschlag für eine neue Parkgebührenordnung vor. Die Gebühren sollen für das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen erhoben werden, wo dies durch Verkehrszeichen gebührenpflichtig oder mit Parkschein verkehrsrechtlich angeordnet ist.