
Hiermit wird der Beginn der notwendigen Arbeiten gemäß § 32 Abs. 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) angezeigt, die vom 1. Juni 2023 bis zum 13. Juli 2023 im Zusammenhang mit der Erweiterung der Straßenbahnlinie 96 vom südlichen Ende der Nedlitzer Straße bis nach Krampnitz und weiter nach Fahrland stattfinden.
Derzeit werden die Planfeststellungsunterlagen für den Bauabschnitt 1 des vorgenannten Straßenbahnvorhabens erstellt. Dieser Abschnitt umfasst den Neubau von zwei Gleisen in einem besonderen Bahnkörper entlang der Bundesstraße B2. Zur Planung dieser Straßenbahnanlagen sind Vermessungen, Bodenuntersuchungen und sonstige Vorarbeiten im Sinne des § 32 Abs. 1 Nr. 1 PBefG notwendig.
Die Arbeiten werden über die Verkehrsbetriebe in Potsdam GmbH (ViP) beauftragt.
Der von den Vorarbeiten betroffene Bereich ist in dem beigefügten folgenden Kartenausschnitt dargestellt. Anlage 1 (Siehe Download)
Das Anbringen oder Errichten von Haltevorrichtungen für elektrische Leitungen, von Signalen und Haltestellenzeichen im Sinne des § 32 Abs. 1 Nr. 2 PBefG ist auf den Grundstücken derzeit nicht vorgesehen.
Die Absicht, diese Vorarbeiten durchzuführen, wurde im Vorfeld gegenüber den Eigentümern mit Schreiben vom 16. März 2023 bekanntgegeben. Für etwaige Schäden, die durch die Vorarbeiten verursacht werden könnten, ist die ViP verpflichtet, nach gesetzlichen Vorschriften Entschädigung zu leisten (§ 32 Abs. 4 PBefG). Arbeits-, Betriebs- oder Geschäftsräume sollen – soweit zur Durchführung der Vorarbeiten erforderlich – nur während der jeweiligen Arbeits- oder Geschäftsstunden und nach vorheriger Abstimmung betreten werden.
Eine detaillierte Auflistung der im vorgenannten Bereich geplanten Arbeiten ist der Anlage 2. (Siehe Download)
Downloads
- Information über Vorarbeiten zur Planung der Straßenbahn gemäß § 32 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)