Förderung der Nachbarschafts- und Begegnungshäuser

Dieses Foto zeigt die erste Seite des Antrags auf Zuwendung
© Landeshauptstadt Potsdam/Uta Schulz

Die Landeshauptstadt fördert Nachbarschafts- und Begegnungshäuser zur Unterstützung von Projekten und Angeboten in den jeweiligen Stadt- und Ortsteilen. Die finanziellen Mittel werden als Projekt- oder als institutionelle Grundförderung ausgereicht. Sonstige temporäre Projektförderungen im Rahmen der gemeinwesenorientierten Begegnungsarbeit sind ebenfalls möglich. Zuwendungen können für Mieten, Betriebs-, Personal- und Sachkosten an die freien Träger, wie Vereine und Initiativen, bewilligt werden.

Die Auswahl förderfähiger Projekte erfolgt auf Grundlage der Förderrichtlinie und der verfügbaren Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Interessierte Vereine, Träger und Initiativen können bei Interesse gern Kontakt zum Bereich Sozial-kulturelle Stadtteilarbeit unter Begegnungshaus@rathaus.potsdam.de aufnehmen.