Elektro(alt)geräte - Wo und wie können diese in Potsdam entsorgt werden?

E-Schrotthaufen mit Waffeleisen, Wasserkocher, Bügeleisen, Telefonen und anderen Gegenständen
© PlanE

In Elektro(alt)geräten können mitunter gefährliche Stoffe aber auch wertvolle und wieder verwertbare Materialien enthalten sein. Deshalb gehören sie nicht in den Hausmüll und sind einer getrennten Sammlung zuzuführen. Nur so können Rohstoffe zurückgewonnen und Schäden für Mensch und Umwelt vermieden werden. 

Wohin mit Elektro(alt)geräten?

In vielen Haushalten liegen alte Kopfhörer, defekte Ladekabel, ausrangierte Powerbanks, kaputte Fernbedienungen oder kleine Elektrogeräte wie Rasierer, Taschenlampen oder digitale Thermometer. Häufig geraten sie in Vergessenheit und landen später im falschen Abfall. Ein bewusster Blick in Schubladen, Kisten oder Körbe hilft beim Aussortieren und richtigen Entsorgen.

Dieser Blick lohnt sich, denn in vielen Elektrogeräten stecken wertvolle Rohstoffe wie Aluminium, Eisen, Kobalt, Kupfer, Mangan, Nickel, Silber oder Zink. Werden sie korrekt entsorgt, können diese Materialien zurückgewonnen und wiederverwendet werden. Falsch entsorgt bergen sie hingegen Brandgefahr und schaden Umwelt und Gesundheit. Deshalb gehören solche Geräte nicht in die Gelbe Tonne+, sondern auf den Wertstoffhof oder zum Schadstoffmobil.

Neue Regeln seit Januar 2026 

Die Rückgabe alter Elektrogeräte wurde in den vergangenen Jahren schrittweise erleichtert, um die Sammelquote zu erhöhen. Seit 2022 müssen auch größere Lebensmittelläden und Discounter Elektrogeräte annehmen, sofern sie regelmäßig selbst Elektronik verkaufen – unabhängig davon, ob man sie dort gekauft hat, oder ob ein neues Gerät erworben wird.

Seit Januar 2026 gelten weitere Anpassungen. Bereits am Eingang eines Geschäfts muss ein bundeseinheitliches Rücknahmelogo darauf hinweisen, ob Elektrogeräte angenommen werden. Zusätzlich müssen Händler am Verkaufsregal mithilfe der durchgestrichenen Mülltonne klar kennzeichnen, dass ein Produkt nach seiner Nutzung als Elektrogerät entsorgt werden muss und nicht in die Restmülltonne oder die Gelbe Tonne+ gehört. 

Bis Juni 2026 läuft eine Übergangsfrist für die vollständige Umsetzung der neuen Vorgaben. Die Gesetzesänderung umfasst nun auch Einweg‑E‑Zigaretten, die an jeder Verkaufsstelle zurückgenommen werden müssen – unabhängig vom Neukauf. Ebenso können E‑Bike‑Akkus künftig unkompliziert an Wertstoffhöfen abgegeben werden.

Im Onlinehandel müssen Rückgabemöglichkeiten ebenfalls klar erkennbar sein, ebenso wie das bundeseinheitliche Rücknahmelogo. Die Rücknahme bleibt für Verbraucher in allen Fällen kostenlos.

Symbol für Elektroschrott - durchgestrichene Mülltone
© igor_tarasov_fotolia

Bei der Entsorgung empfiehlt es sich auf etwaige Symbole auf den Gegenständen zu achten. Ist eine durchgestrichene Mülltonne erkennbar, so nimmt es den Weg von Elektroschott. Ist dieser Hinweis nicht zu finden und das Material ist Kunststoff oder Metall, so gehört es in die Gelbe Tonne+. 

Achten Sie auch auf „versteckte“ Elektronik: Blinkschuhe oder Geburtstagskarten, die beim Aufklappen singen, enthalten auch Batterien oder Akkus und müssen entsprechend entsorgt werden.

Für die Abholung größerer Elektrogeräte steht die kostenfreie Sperrmüllsammlung zur Verfügung. 

Wichtig: Überlassen Sie Ihre Elektro(alt)geräte nicht privaten Sammlern, die unter Umständen keine fachgerechte Entsorgung sicherstellen können. Es besteht die Gefahr, dass die Altgeräte im Inland oder Ausland nicht umweltgerecht entsorgt werden. Mitunter enthalten die Elektrogeräte gesundheitsgefährdende oder umweltschädliche Stoffe, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen oder klimaschädigende FCKW-haltige Kältemittel in Kühlgeräten oder Klimaanlagen, aber auch Schwermetalle, wie Blei, Arsen und Kupfer. Oft landen diese Geräte in der Natur oder am Straßenrand. Umweltschädliche Substanzen gelangen so in den Boden und ins Grundwasser und werden so zu einer Verschmutzungsquelle für unser Trinkwasser, die Natur, Felder und Weiden.

Oft werden durch private Sammler Altgeräte als Gebrauchtwaren illegal nach Asien oder Afrika exportiert und gefährden auch dort die menschliche Gesundheit und die Umwelt. Täglich gefährden dort Menschen ihre Gesundheit, um mit primitiven Mitteln Rohstoffe (z.B. Kupfer aus PVC-Kabeln) aus dem Elektroschrott wieder nutzbar zu machen. Zudem verseuchen die vielen Schadstoffe die Böden und die Luft.

Abfall vermeiden

Auch für Elektrogeräte gilt, Abfallvermeidung fängt schon beim Einkauf an. Kaufen Sie bewusst ein. Und prüfen Sie vor der Entsorgung eines Altgerätes, ob es nicht doch noch einer neuen Nutzung zugeführt werden kann. Freunde, Nachbarn, das Sozialkaufhaus, oder unser online Geben und Nehmen- Markt freuen sich über funktionierende Geräte. Ihr Lieblingstoaster oder das sonst stets zuverlässige Küchenkleingerät arbeitet nicht mehr? Im Repair-Café im Bildungsforum kann es vielleicht wieder zum Leben erweckt werden.

FAQ

Was gehört dazu? 

Alle Geräte, die mit dem durchgestrichenen Mülltonnen-Symbol versehen sind: 

  • Haushaltsgroßgeräte (z.B. Waschmaschinen, Kühlgeräte und ölgefüllte Radiatoren)
  • Haushaltskleingeräte (z.B. Toaster, Kaffeemaschinen, Mikrowellen, elektrische Zahnbürsten, Hörgeräte)
  • Informations- und Kommunikationstechnik-Geräte (z.B. Kabel,  Bildschirme, Monitore, Drucker und TV-Geräte)
  • Lampen (z.B. Leuchtstofflampen, Energiesparlampen, LED-Lampen)
  • Photovoltaikmodule
  • ausgediente Möbel oder Kleidungsstücke mit fest eingebauten elektrischen Bauteilen (z.B. blinkende Kinderschuhe)
  • E-Zigaretten
  • asbesthaltige Nachtspeicheröfen werden nur verpackt angenommen. Aufgrund der Gesundheitsgefahren sollen private Haushalte nur zugelassene Fachfirmen mit dem ordnungsgemäßen Abbau und Verpacken solcher Geräte beauftragen.
Was gehört nicht dazu?
  • Autoteile, wie das Autoradio, unterliegen der Altfahrzeugverordnung und sind bei zugelassenen Verwertern abzugeben.
  • Glühlampen gehören in den Restabfall (Bitte NICHT über die Glascontainer entsorgen.)
Wo können Elektro(alt)geräte abgegeben werden?

Wichtig: Bitte achten Sie vor der Entsorgung darauf, Ihre personenbezogenen Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten zu entfernen und zu löschen! 

Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, sind vor der Abgabe vom Altgerät zu entfernen. Denn ansonsten besteht die Gefahr, dass sich diese entzünden.

  • Zur Abholung anmelden (siehe Sperrmüll)

    Alte Elektrogroßgeräte können bei der Stadtentsorgung Potsdam GmbH (STEP) telefonisch (0331/ 661 7166) oder per E-Mail (sperrmuellauftraege@step-potsdam.de) zur Abholung angemeldet werden.

  • Wertstoffhöfe (klick)

    Elektro(alt)geräte (große und kleine) können kostenfrei an den Wertstoffhöfen der Stadtentsorgung Potsdam GmbH abgegeben werden. 

    • Wertstoffhof Drewitz (Zum Heizwerk 18, 14478 Potsdam)
    • Wertstoffhof Neuendorfer Anger (Neuendorfer Anger 9, 14482 Potsdam)
  • Schadstoffmobil (klick)

    Elektrokleingeräte (max. fünf Geräte mit einer Größe von höchstens 25 x 25 x 25 cm) können kostenfrei auch am Schadstoffmobil abgegeben werden. Vor der Abgabe müssen die herausnehmbaren Altbatterien und Akkumulatoren entfernt werden.

  • Handel

    Zur kostenlosen Rücknahme von Altgeräten sind auch alle Hersteller und Händler verpflichtet. Für den stationären Handel gilt, dass Händler auf einer Verkaufsfläche von mehr als 400 Quadratmetern Elektrogeräte verkaufen. 

    Das neue Elektrogesetz aus dem Jahr 2021 umfasst auch eine Rücknahmepflicht für Diskounter und Drogerien mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten.

    Gleiches gilt für den Online-Handel. In dem Fall bezieht sich die Mindestfläche von 400 Quadratmetern auf alle Lager- und Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte. Elektro(alt)geräte mit einer Kantenlänge von 25 cm müssen kostenfrei zurückgenommen werden. Bei größeren Elektro(alt)geräten gilt diese Regelung nur bei Neukauf eines vergleichbaren Elektrogerätes. 

Noch Fragen?

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an die Abfallberatung der Landeshauptstadt Potsdam telefonisch unter 0331 289-1796 oder per E-Mail an abfallberatung@rathaus.potsdam.de.

Adresse

öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger
Berliner Str. 135
Haus H2
14467 Potsdam
Deutschland

  • Rampe Rampe
  • Barrierefreies WC Barrierefreies WC

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