Was sind EHEC?
Enterohämorrhagische Escherichia coli (EHEC) sind Bakterien, die beim Menschen schwere Durchfallerkrankungen verursachen können. Sie können sogenannte Shiga-Toxine bilden, die zu Komplikationen wie blutigem Durchfall und in seltenen Fällen zu einem schweren Krankheitsbild, dem hämolytisch-urämischen Syndrom (HUS), führen.
EHEC-Infektionen treten weltweit auf. In den letzten Jahren ist die jährliche Zahl der gemeldeten Fälle sowohl in Deutschland als auch international gestiegen.
Wie steckt man sich an?
Als wichtigste Infektionsquelle gelten Wiederkäuer (vor allem Rinder, Schafe, Ziegen, aber auch Rehe und Hirsche). Eine Übertragung von Mensch zu Mensch ist ebenfalls möglich. Die Ansteckung erfolgt meistens über:
- den Verzehr von rohen oder unzureichend erhitzten Lebensmitteln (z. B. Hackfleisch, Rohwürste, Rohmilch, Rohkostgemüse)
- direkten Kontakt mit erkrankten Personen oder Tieren
- über unsaubere Hände, Oberflächen oder Wasser
Schon eine sehr geringe Keimzahl reicht für eine Infektion aus.
Welche Symptome können auftreten?
Die Beschwerden beginnen meist 3–4 Tage nach der Ansteckung, in Einzelfällen auch erst nach bis zu 10 Tagen.
Typische Anzeichen sind:
- wässriger Durchfall, ev. blutig
- Bauchschmerzen, oft krampfartig
- Übelkeit und Erbrechen
- gelegentlich Fieber
Schwere Verläufe
Vor allem bei Kindern, älteren Menschen und Personen mit geschwächtem Immunsystem kann es zu Komplikationen kommen. Besonders gefürchtet ist das hämolytisch-urämische Syndrom (HUS). Dabei kann es zu Blutarmut, Störungen der Blutgerinnung und akutem Nierenversagen kommen. HUS ist eine ernste Erkrankung, die im Krankenhaus behandelt werden muss.
Wie schützt man sich?
- Fleisch und Fisch stets ausreichend erhitzen
- Rohmilch abkochen, nur pasteurisierte Milchprodukte verwenden
- Gemüse und Obst gründlich waschen
- Küchenhygiene beachten: getrennte Schneidebretter, saubere Arbeitsflächen, gründliches Händewaschen
- Hände regelmäßig mit Wasser und Seife waschen, besonders nach Toilettengang, Tierkontakt und vor dem Essen
Meldepflicht
Der Nachweis von EHEC sowie der Verdacht auf eine akute EHEC-Erkrankung sind nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) meldepflichtig. Ärztinnen, Ärzte und Labore sind verpflichtet, das Gesundheitsamt zu informieren. So können Infektionsketten schnell erkannt und weitere Erkrankungen verhindert werden.
Aktuelle Situation in Potsdam
Derzeit sind dem Gesundheitsamt Potsdam keine Fälle mit Zusammenhang zum aktuellen Ausbruchsgeschehen in Mecklenburg-Vorpommern gemeldet worden. Einzelne, voneinander unabhängige Fälle treten jedoch regelmäßig auf.