Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam hat in ihrer Sitzung am
4.10.2000 die Satzung zum Schutz des Denkmalbereichs Nowawes der Landeshauptstadt Potsdam beschlossen. Sie regelt u.a.:
- den räumlichen und sachlichen Geltungsbereich
 - die Unterschutzstellung der Denkmalbereiche
 
Die Denkmalbereichsatzung trat am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Sie wurde im Amtsblatt 15/2000 der Landeshauptstadt Potsdam vom 30. November 2000 veröffentlicht.
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-   Satzung zum Schutz des Denkmalbereichs "Nowawes"
 -   Karte des Geltungsbereiches der Denkmalbereichssatzung "Nowawes"