Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe und der Feuerbestattungsanlage sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen der Landeshauptstadt Potsdam (Friedhofsgebührensatzung) vom 31.03.2003

Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam hat in ihrer Sitzung am
5.3.2003 die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe und der Feuerbestattunganlage sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen der Landeshauptstadt Potsdam (Friedhofsgebührensatzung) beschlossen. Sie regelt u.a.:

  • die Gebührenpflicht
  • die Gebührenhöhe (s. Anlage Gebührenverzeichnis)

Die Friedhofsgebührensatzung  trat am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Sie wurde im Amtsblatt 5/2003 der Landeshauptstadt Potsdam vom 30. April 2003 veröffentlicht.

Die Erste Friedhofsgebührenänderungssatzung wurde durch die Stadtverordnetenversammlung am 01.06.2005 beschlossen und im Amtsblaltt 9/2005 veröffentlicht.

Die Zweite Friedhofsgebührenänderungssatzung wurde am 06.12.06 durch die SVV beschlossen und im Amtsblatt 19/2006 öffentlich bekannt gemacht.

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