Liegenschaftskataster

    • Liegenschaftsvermessungen - Übernahme von
      Die zu Liegenschaftsvermessungen befugten Vermessungsstellen führen Teilungsvermessungen und Sonderungen, Gebäudeeinmessungen, Grenzvermessungen sowie sonstige Vermessungen aus, um die Grenz- und Gebäudeverhältnisse an Flurstücken zu ermitteln. Die Veränderungen an den Flurstücken und Gebäuden werden im Liegenschaftskataster dokumentiert (Fortführung).
    • Grundstücksvereinigungsantrag
      Die von den Grundstückseigentümern gestellten Vereinigungsanträge werden durch den Fachbereich Kataster und Vermessung beglaubigt.
    • Unschädlichkeitszeugnis
      Das Zeugnis ersetzt die Bewilligung der dinglich Berechtigten an dem im Grundbuch eingetragenen Grundstück zur Löschung des in Abt. II eingetragenen Rechts oder zur Löschung des Rechts auf kleinen Teilflächen, die durch Vermessung gebildet wurden

    Ansprechpartner im Bereich Liegenschaftskataster:

    Frau Lorenz, Telefon: +49 331 289-3195
    Herr Rödel, Telefon: +49 331 289-3184
    Frau Kuntze, Telefon: +49 331 289-3203

    E-Mail: Katasteramt.Vermessung@Rathaus.Potsdam.de