Hundehaltung

Hundehaltung, Beseitigung von Hundekot

Das Unterlassen der Pflicht der Hundehalter, den Hundekot zu beseitigen, führt zu einer unnötigen Konfrontation zwischen Hundehaltern und betroffenen Bürgern. Die Pflicht zur Beseitigung ist nicht nur den Festlegungen der Stadtordnung geschuldet, sondern soll vor allem dazu dienen, den Wert des sozialen, gesellschaftlichen und hygienischen Zusammenlebens in der Landeshauptstadt auf einem hohen Niveau zu halten.

Durch die Wahrnehmung der entsprechenden Verpflichtung tragen die Hundehalter aktiv dazu bei, Parkanlagen, Spielplätze und Gehwege sauber zu halten und damit die Attraktivität und Besucherfreundlichkeit unserer Stadt zu gewährleisten.


Hundegebell 

Schlägt der Hund erst dann an, wenn jemand die Wohnung/Grundstück betritt, so ist das Geräusch zumutbar. Bellt der Hund nicht nur gelegentlich, sondern ohne erkennbaren Grund über einen längeren Zeitraum, so dass die Nachbarn belästigt werden, verstößt der Hundehalter gegen § 3 Abs. 2 Landesimmissionsschutzgesetz vom 22.Juli 1999 geändert durch Gesetz vom 28.Juni 2006. Danach sind Tiere so zu halten, das niemand durch die Immissionen, die durch Sie hervorgerufen werden, mehr als nur geringfügig belästig wird.

Wiese am Babelsberger Park

Die Wiese südlich des Babelsberger Parks zwischen Mühlenstraße und Weg am Babelsberger Park ist Ende 2003 als Hundeauslauf eingerichtet worden. Die 0,9 Hektar große Anlage ist umzäunt und beinhaltet eine "Agility"-Strecke. Dieser kleine Trainingsparcour besteht aus den Elementen Dach, Tunnel, Reifen, Hürden, Balancierbalken und einer Slalomstrecke.

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