Gibt es eine finanzielle Unterstützung für Pflegeeltern?

Das Jugendamt hat bei der Unterbringung von Kindern in einer Pflegestelle die Aufgabe, die Kosten der Erziehung, Bildung und Versorgung des Kindes in angmessenem Umfang zu übernehmen.

Es zahlt an Pflegeeltern daher einen Pauschalbetrag, das Pflegegeld. Dieses Pflegegeld soll den Unterhalt für das Kind decken sowie eine Aufwandsentschädigung für die geleistete Arbeit der Pflegeeltern beinhalten.

Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Alter des Kindes sowie nach der Intensität des Betreuungsbedarfes.