Gesundheit und Soziales

Gemäß § 2 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg gehört die gesundheitliche und soziale  Betreuung, die Förderung eines breiten Angebotes an Bildungseinrichtungen und die Entwicklung der Freizeitbedingungen zu den Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft.

In der Klinikum Ernst von Bergmann gGmbH und in den Tochterunternehmen wird die ambulante und stationäre Versorgung und Pflege der Bürger gewährleistet, vor allem durch die Betreibung des Krankenhauses der Schwerpunktversorgung.