Der ehemalige Kolonnenweg ist seit dem Fall der Berliner Mauer und dem Abbau der Sperranlagen als Geh- und Radweg öffentlich nutzbar. Der seit 2001 rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 8 sieht den Uferweg als Kernstück einer öffentlichen Uferzone vor. Ca. 40 Prozent der Uferzone sind Privateigentum. Seit Juni 2009 haben mehrere Privateigentümer Maßnahmen ergriffen, den Uferweg auf ihren Grundstücken zu sperren. Zwei Eigentümer haben den Weg eigenmächtig an das Ufer verlegt. Die Stadtverwaltung und der Ortsbeirat Groß Glienicke haben Kompromissbereitschaft im Uferkonflikt signalisiert, zugleich aber deutlich gemacht, dass ein öffentlich nutzbarer Uferweg unabdingbar ist. Zur Zeit wird seitens der Stadtverwaltung geprüft, ob eine Bebauungsplanänderung durchgeführt werden kann, in die auch Vorstellungen der Eigentümer zur Ufernutzung einfließen könnten. Voraussetzung ist, dass sich die Eigentümer verpflichten, während des Planänderungsverfahrens den Uferweg offen zu halten.
Dokumente der ehemaligen Gemeinde Groß Glienicke, des Ortsbeirates Groß Glienicke und der Landeshausptstadt Potsdam
1990-02-22 Beschluss Rat Abschrift
1990-02-22 Beschluss Rat Seeufer
1990-03-08 Beschluss Rat Seeufer Bekanntmachung
1990-06-20 Beschluss Rat Seeufer (1)
1990-06-20 Beschluss Rat Seeufer (2)
1990-06 Übersicht Gemeinderatsbeschlüsse
1991-06-06 Gemeinderat Groß GLienicke TOP Uferkonzeption
Groß GLienicker Appell des Ortsbeirates 2009 Ergebnis Bürgerhaushalt Groß GLienicke 2008
Pressemitteilung der Landeshauptstadt Potsdam vom 7.01.2011 zum gescheiterte Moratorium
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