Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam hat in ihrer Sitzung am
5.12.2001 die Entschädigungssatzung der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam beschlossen. Sie regelt u.a.:
- den Geltungsbereich
- Aufwandsentschädigungen für Stadtverordnete, Ortsbürgermeister und Mitglieder von Ortsbeiräten
- Sitzungsgeld
Die Entschädigungssatzung für die Landeshauptstadt Potsdam trat am 1. Januar 2002 in Kraft. Sie wurde im Amtsblatt 14/2001 für die Landeshauptstadt Potsdam vom 20.12.2001 veröffentlicht.
Die 1.Änderungssatzung zur Entschädigungssatzung wurde am 12.12.2005 durch die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam beschlossen und im Amtsblatt Nr. 16/2005 vom 28.12.2005 öffentlich bekannt gemacht.
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