Der Groß Glienicker See

Die Informationen zum Groß Glienicker See wurden erstellt von der Stadtverwaltung Potsdam in Zusammenarbeit mit Winfried Sträter (Stellv. Ortsvorsteher Groß Glienicke seit 2008 und Ortschronist des Groß Glienicker Kreises)

    Der ehemalige Kolonnenweg ist seit dem Fall der Berliner Mauer und dem Abbau der Sperranlagen als Geh- und Radweg öffentlich nutzbar. Der seit 2001 rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 8 sieht den Uferweg als Kernstück einer öffentlichen Uferzone vor. Ca. 40 Prozent der Uferzone sind Privateigentum. Seit Juni 2009 haben mehrere Privateigentümer Maßnahmen ergriffen, den Uferweg auf ihren Grundstücken zu sperren. Zwei Eigentümer haben den Weg eigenmächtig an das Ufer verlegt. Die Stadtverwaltung und der Ortsbeirat Groß Glienicke haben Kompromissbereitschaft im Uferkonflikt signalisiert, zugleich aber deutlich gemacht, dass ein öffentlich nutzbarer Uferweg unabdingbar ist. Zur Zeit wird seitens der Stadtverwaltung geprüft, ob eine Bebauungsplanänderung durchgeführt werden kann, in die auch Vorstellungen der Eigentümer zur Ufernutzung einfließen könnten. Voraussetzung ist, dass sich die Eigentümer verpflichten, während des Planänderungsverfahrens den Uferweg offen zu halten.

    Aktuelles

    Uferweg - Geschichte

    Rechtlicher Rahmen 

     

    Aktuelles

    Oberbürgermeister Jann Jakobs eröffnet Parkwegebau am Südwestufer des Groß Glienicker Sees 

    Der Groß Glienicker See ist Thema der verschiedenen Gremien der Stadtverordnetenversammlung

    wie auch im Interesse der Einwohnerfragestunde der Stadtverordnetenversammlung

    Moratorium zum Groß Glienicker Seeufer

    Uferweg - Geschichte


    Rechtlicher Rahmen

    Der Bebauungsplan Nr. 8

    1999 verabschiedete die Gemeindevertretung der (damals noch selbstständigen) Gemeinde Groß Glienicke den Bebauungsplan Nr. 8 für den ufernahen Bereich längs der Dorfstraße und Seepromenade bis zum Karpfenteich am Südende des Gemeindegebietes. Dieser Bebauungsplan ist in einem Normenkontrollverfahren gerichtlich bestätigt worden und ist seit 2001 rechtsverbindlich. Entlang des Groß Glienicker Sees legt der Bebauungsplan eine öffentliche Grünzone mit einem öffentlichen Uferweg fest.


    "Für den Uferbereich des Groß Glienicker Sees steht bei der Aufstellung des Bebauungsplanes das öffentliche Interesse an einer Zugänglichkeit und Nutzbarkeit zugunsten der Allgemeinheit im Vordergrund. Die unmittelbare Uferzone wird daher als öffentliche Grünfläche ausgewiesen, wobei die Breite der Fläche durch die zu erhaltende Ufervegetation und einen Bereich zur Anlage eines Uferweges bestimmt wird."

    aus: Bebauungsplan 8 Groß Glienicke, 1999 verabschiedet, anschließend gerichtlich geprüft, bestätigt und rechtsverbindlich

     

     

    "Land, Gemeinden und Gemeindeverbände sind verpflichtet, der Allgemeinheit den Zugang zur Natur, insbesondere zu Bergen, Wäldern, Seen und Flüssen .. freizuhalten und gegebenenfalls zu eröffnen."

    aus: Artikel 40 Absatz 3 der Brandenburgischen Landesverfassung