Was steckt dahinter? Welche Leistungen umfasst das Produkt?
Die Landeshauptstadt Potsdam fördert auf der Grundlage des Stadtverordnetenbeschlusses zur Auflösung der Brandenburgischen Philharmonie Potsdam (BPP) GmbH (99/ SVV/0418) die Chorsinfonik/Kirchenmusik durch Projektzuschüsse aus dem städtischen Haushalt. Der Einsatz der Brandenburgischen Philharmonie Potsdam, die im Rahmen der Aufführungsdienste der BPP kostenlos zur Begleitung von Aufführungen der Werke der großen Chorsinfonik durch die großen Potsdamer Chöre/Kirchenchöre möglich war, sicherte bis zum Jahr 1999 deren kostengünstige Aufführungen. Zur Absicherung des Ankaufes von Orchesterleistungen durch die Chöre wurden entsprechende Haushaltsmittel in den Haushalt ab dem Jahr 2000 eingestellt.Wer erbringt die Leistungen?
Die Vergabe der Fördermittel erfolgt unter Einbeziehung eines beratenden Expertengremiums, des Forums Chorsinfonik. Die fachliche Begleitung und Durchführung des Zuwendungsverfahrens erfolgt durch den Fachbereich Kultur und Museum.Für wen werden die Leistungen erbracht?
Für Einwohner der Landeshauptstadt Potsdam, Gäste und Touristen aller Alters- und sozialen Gruppen.Welche Ziele werden mit dem Produkt verfolgt?
Mit Bereitstellung dieser Fördermittel wird die sehr lange Chortradition der Chöre/Kirchenchöre der Landeshauptstadt gepflegt. Eine über das ganze Jahr verteilte ausgewogene Angebotsvielfalt an Aufführungen von chorsinfonischen Werken trägt zur kulturellen Vielfalt der Landeshauptstadt bei und ist für Einwohner, Gäste und Touristen ein beliebtes Veranstaltungsangebot. Weiterhin wird in hohem Maße das ehrenamtliche Engagement der Bürger in den verschiedenen Chören befördert. Diese Arbeit ist generationsübergreifend und wendet sich an Menschen aller sozialen Gruppen. Die Landeshauptstadt Potsdam ist innerhalb des Theaterverbundvertrages des Landes Brandenburg verpflichtet, mehrere Konzerte des Staatsorchesters Frankfurt oder anderer landessinfonische Klangkörper einzukaufen, die ebenfalls in diesem Rahmen erfüllt werden.
Wie wird der Erfolg der erbrachten Leistungen gemessen?
Im Rahmen des Zuwendungsverfahrens sind die Zuwendungsempfänger zur Vorlage eines Verwendungsnachweises verpflichtet, der neben der finanziellen Abrechnung einen Sachbericht einschließt.Wie stellt sich das Produkt im Haushaltsplan dar?
In 2007 stehen für die Durchführung chorsinfonischer Projekte 95.500 Euro zur Verfügung.(65.500 Euro städtischer Zuschuss, 30.000 Euro Landesmittel)