Denkmaleigentümer und Denkmalnutzer müssen sich bemühen, Ihre Denkmale selbst zu erhalten und zu pflegen. Im Denkmalschutzgesetz ist die Pflicht zur Erhaltung der Denkmale festgeschrieben. Die notwendigen Maßnahmen zur Pflege und Erhaltung der Denkmale werden vom Staat durch verschiedene Förderungen unterstützt.
Eine oft genutzte Möglichkeit der Denkmaleigentümer ist die Ausstellung einer Bescheinigung für steuerliche Zwecke nach § 22 Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz durch die Untere Denkmalschutzbehörde.