Bioabfälle und Speisereste

Bioabfälle und Speisereste

Laut Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) sind alle gewerblichen Abfallerzeuger verpflichtet, ihre Bioabfälle und Speisereste getrennt zu sammeln und zu entsorgen.

Bioabfälle:

Zu den haushaltüblichen Bioabfällen zählen Küchen- und Gartenabfälle wie z. B. Obst- und Gemüsereste und -schalen, Brotreste, Fleischreste in geringen Mengen, Kaffeesatz, Filtertüten, Laub, Baum- und Strauchschnitt, Blumen etc. Diese Abfälle werden in Potsdam über die Biotonne entsorgt.

Auch Gewerbe können die kommunale Biotonne zur Sammlung von dort anfallenden Bioabfällen verwenden z. B. für nicht verbrauchtes Obst und Gemüse in haushaltsüblichen Mengen. Vegane Restaurants können uneingeschränkt die kommunale Biotonne für ihre Bioabfälle nutzen.

Bioabfälle mit hohen Anteilen an tierischen Nebenprodukten, wie z.B. aus der Gastronomie, Großküchen oder Kantinen etc. gehören jedoch nicht in die kommunale Biotonne

Speisereste:

Hierzu zählen Küchen- und Speisereste die u. a. in Restaurants, Gaststätten, Imbissbetrieben, Großküchen oder Kantinen anfallen. Da diese Abfälle i. d. R. hohe Anteile tierischer Nebenprodukte (insbesondere Fleischreste) enthalten, müssen sie über sogenannte Speiserestetonnen entsorgt werden. Für die Entsorgung dieser Abfälle darf die kommunale Biotonne nicht genutzt werden.

Speiserestetonnen können über private Entsorgungsunternehmen bestellt werden. Eine Auswahl entsprechender Entsorgungsunternehmen finden Sie im Bereich „Downloads“ weiter unten auf dieser Seite.  

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