Arzneimittel und medizinische Abfälle

© angellodeco/Shotshop.com
Medizinischer Abfall (©angellodeco/Shotshop.com)

Arzneimittel

Arzneimittel aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes sind von der kommunalen Abfallentsorgung in Potsdam ausgeschlossen. Dies gilt auch für Apotheken. Diese Abfälle dürfen nicht über den Restabfall oder andere haushaltsnahe Abfallbehälter entsorgt werden. Sie gehören auf keinen Fall in den Abfluss oder die Toilette.

Einrichtungen des Gesundheitsdienstes z. B. Apotheken, Kliniken, Arzt- und Zahnarztpraxen können jedoch Arzneimittel und anderen Schadstoffe (bis zu 500 kg jährlich) mit Hilfe des Abfallausweises der Landeshauptstadt an den Wertstoffhöfen der STEP kostenlos entsorgen.

Medizinische Abfälle

Medizinische Abfälle aus humanmedizinischen oder tierärztlichen Einrichtungen des Gesundheitsdienstes (Kliniken, Arzt- und Zahnarztpraxen, Tierärzte usw.) sind von der kommunalen Abfallentsorgung durch die Landeshauptstadt Potsdam ausgeschlossen.

Zu diesen Abfällen zählen z. B. spitze oder scharfe Gegenstände und mit Blut, Sekreten oder Exkreten behaftete Abfälle wie z. B. Wundverbände, Gipsverbände, Einwegwäsche, Stuhlwindeln, Einwegartikel u.v.m. aus der unmittelbaren Krankenversorgung.

Medizinische Abfälle dürfen nicht über den Restabfall und andere haushaltsnahe Abfallbehälter entsorgt werden. Aus Gründen des Arbeitsschutzes sind diese Abfälle ohne jegliche außerbetriebliche Vorbehandlung (Sortierung, Siebung, Zerkleinerung, usw.) nur einer dafür zugelassenen thermischen Behandlung zuzuführen.

Abfälle wie Kanülen, Skalpelle und Gegenstände mit ähnlichem Risiko für Schnitt- oder Stichverletzungen müssen in stich- und bruchfesten Einwegbehältnissen gesammelt, fest verschlossen, sicher vor unbefugtem Zugriff gelagert, transportiert und entsorgt werden.

Die Entsorgung von medizinischen Abfällen hat ordnungsgemäß über ein privates Entsorgungsunternehmen zu erfolgen. Eine Auswahl von entsprechenden Entsorgungsunternehmen finden Sie unter „Downloads“.

Downloads