In einem Geflügelbetrieb, im Landkreis Havelland, ist am 19. Dezember der Ausbruch der Geflügelpest amtlich bestätigt worden. Das europäische Tierseuchenrecht regelt dafür die Errichtung spezieller Zonen, in denen unterschiedliche Sicherheitsmaßnahmen gelten. Die Schutzzone wird im Radius von drei Kilometern und die Überwachungszone im Radius von zehn Kilometern vom betroffenen Bestand aus eingerichtet. Aufgrund der Nähe zu Potsdam im aktuellen Fall gelten Restriktionen auch in einigen Bereichen der Landeshauptstadt. Folgende Ortsteile sind betroffen: Uetz, Paaren, Satzkorn, Grube, Marquardt. In Teilen betroffen sind die Ortsteile Fahrland, Golm, Bornim, Kartzow. Die genauen Zuordnungen können der interaktiven Karte entnommen werden: [https://potsdam.de/tierseuchenkarte]
Hierzu erlässt die Landeshauptstadt Potsdam eine Tierseuchenallgemeinverfügung in der neben den Schutz- und Überwachungszonen folgende Regelungen festgelegt sind:
- Halter sind verpflichtet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung die aktuelle Anzahl der gehaltenen Vögel unter Angabe ihrer Nutzungsart und ihres Standortes zu melden. Diese Anzeige einer Tierhaltung kann online erfolgen.
- Halter müssen ihr Geflügel von Wildvögeln absondern. Die Anordnung der Stallpflicht für Geflügel ist bereits seit dem 28.Oktober 2025 per Allgemeinverfügung geregelt worden.
- Tägliche Gesundheitsüberwachung des Geflügels durch den Halter, Mitteilung von Auffälligkeiten an die Veterinär- und Lebensmittelüberwachung,
- Ergreifung von verschärften Biosicherheitsmaßnahmen durch den Tierhalter,
- Anordnungen zum sicheren Umgang mit totem Geflügel,
- Anordnung von Verbringungsverboten u.a. für Eier, lebendes Geflügel und Geflügelfleisch,
- Untersagung von Geflügelausstellungen und Geflügelmärkten
Die Allgemeinverfügung zu den Schutz- und Überwachungszonen erscheint im Sonderamtsblatt Nr. 24 am 19. Dezember und kann unter www.potsdam.de/amtsblatt eingesehen werden.
Die Anordnungen und die Schutzzonen bleiben für mindestens 30 Tage bestehen und gelten so lange, bis sie durch die Landeshauptstadt Potsdam aufgehoben werden. Für die Aufhebung der Restriktionen ist es vorgeschrieben, dass das zuständige Veterinäramt sich durch unangekündigte Überprüfungen der Geflügelhaltungen von der Seuchenfreiheit überzeugt. Hierbei sind die Geflügelhalter zur Unterstützung und Mitarbeit verpflichtet.
Wichtige Details für Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter sind in einem Merkblatt vom Veterinäramt Potsdam zusammengestellt worden und online zu finden unter www.potsdam.de/veterinaerwesen. Wenn Sie tote Wildvögel finden, melden Sie diese bitte dem Veterinäramt, per E-Mail an veterinaerwesen@rathaus.potsdam.de, telefonisch unter 0331 289 1817.
An den wichtigsten Zu- und Durchfahrtsstraßen werden die Grenzen der Restriktionszonen durch das Anbringen von Schildern gekennzeichnet.