Während des Weihnachtsmarktes in der Potsdamer Innenstadt steht den Inhaberinnen und Inhabern von Bewohnerparkausweisen der Innenstadt an allen vier Adventswochenenden jeweils von Freitag, 15 Uhr, bis Sonntag, 21 Uhr, der Campus der Stadtverwaltung (Einfahrt Hegelallee) als weitere Parkmöglichkeit zur Verfügung.
Auf dem Campus-Gelände gilt die Straßenverkehrsordnung. Der Campus ist sonntags bis jeweils 21 Uhr wieder zu verlassen. Es wird dringend darum gebeten, sich an die angegeben Zeiten zu halten.
Als weitere Parkerleichterung werden die innerstädtischen Bewohnerparkbereiche 100, 130 und 150 zusammengefasst, sodass die Inhaberinnen und Inhaber von Bewohnerparkausweisen mit einer dieser Nummern in jedem dieser Bereiche parken können. Diese Regelung gilt ab 17. November 2025 bis zum Abbau des Weihnachtsmarktes am 2. Januar 2026.
Für Inhaberinnen und Inhaber von Bewohnerparkausweisen 510 und 520 in Babelsberg gibt es während des dort stattfindenden Böhmischen Weihnachtsmarktes auch eine Erleichterung: Die Bereiche 510 und 520 werden zusammengefasst, sodass die Inhaber von Bewohnerparkausweisen mit einer dieser Nummern in jedem dieser Bereiche parken können. Diese Regelung gilt ab 27. November bis zum Ende des Abbaus des Weihnachtsmarktes am 8. Dezember 2025.