Die Landeshauptstadt Potsdam stellt am 17. September im Kulturausschuss die neu erarbeitete Kulturförderrichtlinie vor. Damit schafft die Landeshauptstadt die Grundlage für eine zeitgemäße, transparente und zukunftssichere Kulturförderung. Die Richtlinie leitet sich aus der Kulturpolitischen Strategie 2025-2030 ab und greift zentrale Impulse aus dem Beteiligungsprozess mit Kulturschaffenden sowie interessierten Menschen aus Potsdam auf.
Die Kulturförderung ist ein zentrales Gestaltungsinstrument für die Potsdamer Kulturlandschaft. Ziel der neuen Richtlinie ist es, die Förderung sowohl für Antragstellende als auch für die Verwaltung einfacher, transparenter und zeitgemäßer zu gestalten. Gleichzeitig soll sie dazu beitragen, die kulturelle Vielfalt und Infrastruktur in Potsdam auch unter den aktuellen Herausforderungen zu sichern und weiterzuentwickeln.
Der Beigeordnete für Bildung, Kultur, Jugend und Sport, Torsten Wiegel, sagt dazu: „Mit der Kulturförderrichtlinie schaffen wir die Grundlage für eine zeitgemäße, transparente und zukunftsorientierte Kulturförderung in der Landeshauptstadt Potsdam. Sie ist ein wichtiger Hebel für den Fortbestand und die Weiterentwicklung der kulturellen Infrastruktur unserer Stadt trotz aktueller Herausforderungen. Unser Ziel ist es, kulturelle Vielfalt zu sichern, Innovation zu fördern, kulturelle Teilhabe zu stärken und Kulturangebote dezentral in allen Stadtteilen zu ermöglichen. Mein Dank gilt allen Teilnehmenden am Beteiligungsprozess der Kulturpolitischen Strategie, deren wertvolle Impulse auch in die Kulturförderrichtlinie eingeflossen sind.“
Die Richtlinie vereint erstmals die Regelungen zu allen Förderarten der Landeshauptstadt Potsdam im Kulturbereich in einem gemeinsamen Dokument. Damit entsteht ein einheitliches und nachvollziehbares Regelwerk für die Kulturverwaltung. Gleichzeitig werden die übergeordneten Ziele der Kulturförderung der Landeshauptstadt Potsdam festgeschrieben, die sich aus der Kulturpolitischen Strategie 2025-2030 ableiten.
Unterschieden wird zwischen Projektförderung und institutioneller Förderung. Alle Förderarten unterliegen einem einheitlichen Bewertungsverfahren durch Fachjurys. Zudem werden in der Richtlinie klare und einheitliche Fristen festgelegt. Verschiedene Neuerungen bei der institutionellen Förderung tragen zur Planungssicherheit der geförderten Kultureinrichtungen in Potsdam bei: Erstmals wird die Möglichkeit der Anerkennung von Rückstellungen und Rücklagen in besonderen Ausnahmefällen geregelt. Darüber hinaus eröffnet die Richtlinie neue Möglichkeiten für eine verlässlichere und längerfristige Förderplanung kultureller Einrichtungen.
Nach der Vorstellung der Richtlinie im Kulturausschuss am 17. September sind die weitere Beratung und Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 4. November vorgesehen. Die Kulturförderrichtlinie soll voraussichtlich ab dem 1. Januar 2027 in Kraft treten. Damit würde sie erstmals in den jeweiligen Antragsverfahren für Förderungen ab dem Jahr 2028 zur Anwendung kommen.