Potsdam hat einen neuen qualifizierten Mietspiegel. Die inzwischen elfte Ausgabe tritt am 25. Juni 2026 in Kraft. Gemeinsam mit Vertretern der Wohnungswirtschaft und der Mieterverbände hat die Beigeordnete für Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit, Brigitte Meier, die neuen Mietspiegelwerte am heutigen Mittwoch vorgestellt.
Der Potsdamer Mietspiegel wurde von der Verwaltung gemeinsam mit Vertretern der Mieter- und Vermieterseite im Arbeitskreis Mietspiegel nach anerkannten statistischen Methoden erstellt. Alle beteiligten Interessenvertreterinnen und -vertreter der Mieter- und Vermieterseite haben den Mietspiegel 2026 bereits anerkannt.
Beigeordnete Brigitte Meier dankt dem Arbeitskreis Mietspiegel für die geleistete Arbeit: „Der Potsdamer Wohnungsmarkt steht unter starkem Druck. In dieser Situation ist es umso wichtiger, für Transparenz und Rechtssicherheit im Umgang mit Mieterhöhungen und neuen Mietverträgen zu sorgen. Dafür schaffen wir mit dem neuen qualifizierten Mietspiegel für die rund 75.000 Miethaushalte unserer Stadt einen verlässlichen Rahmen. Dies ist auch der verlässlichen und konstruktiven Zusammenarbeit des Arbeitskreises Mietspiegel unter Leitung des Bereichs Wohnraumschutz sowohl von Seiten der Vermietenden als auch der Mietervereine zu verdanken.“
Stellvertretend für die beiden Potsdamer Mietervereine, die im Arbeitskreis Mietspiegel 2026 mitwirkten, erklärt Holger Catenhusen vom Mieterverein Potsdam und Umgebung e.V.: „Der neue Mietspiegel ist ein verlässliches Instrument zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmieten. Das auf breiter Datengrundlage erstellte Zahlenwerk schafft sowohl für Mieter als auch Vermieter Rechtssicherheit. Im Vergleich zu den bisherigen Auflagen des Mietspiegels wird der Wohnungsbestand nun stärker nach der energetischen Situation der Wohnungen ausdifferenziert. Dadurch wird deutlich, dass es in mehreren Baualtersklassen einen sichtbaren Zusammenhang zwischen der energetischen Qualität einer Wohnung und ihrem Mietpreis gibt. Aus Mietersicht sehr unerfreulich sind die hohen Mieten für Wohnungen, die ab dem Jahr 2021 fertiggestellt worden sind. Überall wo Potsdam wächst, ist es sehr teuer. Lediglich Sozialwohnungen – deren Mieten fließen jedoch nicht in den Mietspiegel ein – sind im Neubaubereich für viele Mieter noch erschwinglich. Der Mietspiegel zeigt daher mittelbar, wie dringlich der soziale Wohnungsbau ist.“
Auch die beiden in Potsdam aktiven Haus- und Grundeigentümervereine wirkten an der Aufstellung des Mietspiegels mit. Gunter Knierim vom Haus- und Grundeigentümerverein Potsdam und Umgebung e.V. ordnete das Ergebnis folgendermaßen ein: „Die Mieten steigen deutlich langsamer als die Instandhaltungs-, Modernisierungs- und Baukosten. Der Spielraum für energetische Modernisierungen wird immer geringer, zumal aus der Nettokaltmiete ein künftig weiter steigender Anteil der Heizkosten bestritten werden muss. Die Überregulierung des Staates behindert die Modernisierung vorhandenen und die Schaffung neuen Wohnraums. Der Mietspiegel selbst entspricht den gesetzlichen Vorgaben und stützt sich auf eine viel breitere Datenbasis als in Berlin.“
Sämtliche Potsdamer Wohnungsgenossenschaften wirkten an der Erhebung der Mietspiegeldaten mit. Als einer von zwei genossenschaftlichen Vertretern im Arbeitskreis erläuterte Bodo Jablonowski, Vorstand der Wohnungsgenossenschaft "Karl Marx" Potsdam eG die genossenschaftliche Perspektive: „Die Zusammenarbeit im Arbeitskreis Mietspiegel war auch für die 11. Auflage von Konstruktivität und sachlichem Austausch gekennzeichnet. Die Genossenschaften haben sich mit der Bereitstellung auswertbarer Mietdaten aktiv beteiligt. Dies insbesondere auch für die statistische Auswertung bezüglich der Änderung zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete nach der Energieeffizienzklasse anstelle der bisherigen Einordnung zur Beschaffenheit und Ausstattung nach dem Kriterium der Energieeinsparverordnung. Dies ist zudem wichtig für die neu eingeführte Baualtersklasse ab 2021. Auch die intensiv geführte Diskussion zur Aktualisierung der Orientierungshilfe, als wertvoller Bestandteil des Mietspiegels für die Ermittlung der konkret für eine Wohnung zutreffenden Miethöhe, war ergebnisorientiert. Die Entwicklung der Werte in den für die Genossenschaften relevanten Mietspiegelfelder ist moderat und belegt trotz der starken Kostenentwicklung für Erhaltungs- und Baumaßnahmen, dass die Genossenschaften weiterhin ein Garant für sicheren und bezahlbaren Wohnraum in Potsdam sind.“
Jörn-Michael Westphal von der kommunalen Wohnungsgesellschaft ProPotsdam GmbH, der mit Abstand größten Vermieterin in Potsdam, betont: „Auch in diesem Mietspiegel sehen wir den Unterschied der Bestandsmietenentwicklung der letzten Jahre im Vergleich zu den höheren Angebotsmieten in den Internetportalen. Die durchschnittliche Miete der ProPotsdam liegt mit 7,18 Euro unter der Mietspiegelmiete trotz stark gestiegener Bau-, Finanzierungs- und Bewirtschaftungskosten. Dies zeigt auf, dass wir weiterhin das bezahlbare Wohnen durch die soziale Wohnungsbauförderung des Landes und in enger Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung sichern.“
Der Mietspiegel wurde durch den Arbeitskreis Mietspiegel unter Leitung von Gregor Jekel, der als Fachbereichsleiter für Wohnen, Arbeit und Integration derzeit kommissarisch auch den Bereich Wohnraumschutz leitet, erstellt. Grundlage für den Mietspiegel sind die Daten von insgesamt 35.882 Wohnungen im gesamten Stadtgebiet, in denen innerhalb der letzten sechs Jahre entweder neue Mietverträge abgeschossen oder die Miete erhöht wurde. Der mietspiegelrelevante Wohnungsbestand in Potsdam umfasste zum Erhebungsstichtag insgesamt 75.078 Wohnungen.
Die erhobenen Daten wurden durch Wohnungsunternehmen sowie die in Haus- und Grundeigentümervereinen organisierten Potsdamer privaten Vermieter zur Verfügung gestellt. Die Daten wurden im Bereich Statistik und Wahlen erfasst, um unvollständige und offensichtlich fehlerhafte Datensätze bereinigt und anschließend zur Auswertung für den Arbeitskreis aufbereitet.
Der Potsdamer Mietspiegel gilt für das gesamte Stadtgebiet einschließlich aller Ortsteile. Aus ihm lässt sich gemäß § 558 BGB die „ortsübliche Vergleichsmiete“ für die Mehrzahl der Potsdamer Wohnungen ableiten. Keine Anwendung findet der Mietspiegel unter anderem auf Wohnungen in Ein- und Zweifamilien- sowie Reihenhäusern, auf Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindungen sowie auf Wohnungen in Heimen.
Die Neuaufstellungen erfolgte erneut in Form eines Tabellenmietspiegels und nach den gleichen statistischen Methoden wie in der Vergangenheit. Wie bei Neuaufstellungen geboten, erfolgte eine Überprüfung der statistischen „Vergleichbarkeit“ der Mietdaten bezogen auf die Tabellenstruktur. Dabei zeigte sich, dass der Sanierungszustand (unsaniert/teilsaniert, vollsaniert Sanierung vor EnEV 2002, vollsaniert Sanierung ab EnEV 2002) nicht mehr im ausreichenden Maße als preisbildendes Merkmal für die Einteilung der Mietspiegeltabelle herangezogen werden kann. Stattdessen ist eine Differenzierung der Miethöhen nach energetischer Beschaffenheit gemäß Energieausweis in den Baualtersklassen bis 2008 statistisch nachweisbar. Dementsprechend erfolgt nun eine Berücksichtigung der Energieeffizienzklassen. Außerdem wurde in der Mietspiegeltabelle eine neue Baualtersklasse für Wohnungen ab dem Baujahr 2021 eingeführt. Veränderungen gab es darüber hinaus an einigen Stellen auch bei den Orientierungshilfen für wohnwerterhöhende bzw. -mindernde Merkmale und deren Gewichtung (Punktzahl).
Potsdam hat mit diesen Veränderungen nun einen Tabellenmietspiegel mit insgesamt 68 Feldern, für die jeweils eigene Mittelwerte und Mietspannen der Nettokaltmiete (ohne „kalte“ Betriebskosten und Heizkosten) gelten. Die Mietspiegelmittelwerte dieser einzelnen Tabellenfelder schwanken zwischen 5,55 Euro pro Quadratmeter (€/m²) und 16,73 €/m² und dokumentieren einen je nach Baualtersklasse, Wohnungsgröße und energetischem Zustand der Wohnung sehr stark differenzierten Wohnungsmarkt.
Der Mietspiegel kann die rechtliche Grundlage zur Anpassung der Miete durch Vermieter wie auch zur Prüfung von Mieterhöhungsverlangen durch Mieter in bestehenden Mietverhältnissen bilden. Bei Mieterhöhungen sind zudem mietrechtliche Regelungen zu beachten, wie beispielsweise die Kappungsgrenzenverordnung in bestehenden Mietverhältnissen oder die Mietpreisbremse bei einem Neuabschluss von Mietverträgen.
Der Mietspiegel 2026 tritt mit der Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 14/2026 am 25. Juni 2026 in Kraft. Er kann auch unter www.potsdam.de/Mietspiegel eingesehen und kostenlos als Pdf-Broschüre heruntergeladen werden.