Während der diesjährigen Badesaison bis zum 15. September 2026 werden in Potsdam ausgewiesene Badestellen nach einheitlichen Kriterien auf der Grundlage der Brandenburgischen Badegewässerverordnung in einem 4-wöchigen Rhythmus überwacht.
Für die Badesaison 2026 sind für die Landeshauptstadt Potsdam folgende Badestellen ausgewiesen:
1. Templiner See: Badestelle „Waldbad Templin“
2. Tiefer See: Badestelle „Stadtbad Park Babelsberg“
3. Groß Glienicker See: Badestelle „An der Badewiese“
Die ausgewiesenen Badegewässer erfüllen die strengen EU-Vorgaben, die nach der Badegewässerrichtlinie überwacht und kontrolliert werden. Sie führen das EU-Prädikat „Ausgezeichnet“.
Badende sollten dennoch während der Badesaison einige Hinweise beachten. Bei warmem Wetter und steigenden Wassertemperaturen kann es zu einem verstärkten Wachstum von Cyanobakterien, umgangssprachlich Blaualgen, kommen. Cyanobakterien können gesundheitsgefährdende Stoffe bilden. Deshalb sollte beim Baden möglichst kein Wasser geschluckt werden.
Vom Baden wird abgeraten, wenn im knietiefen Wasser die eigenen Füße nicht mehr zu sehen sind. Der Aufenthalt in Bereichen mit sichtbaren grünen oder blaugrünen Schlieren oder Algenteppichen sollte grundsätzlich vermieden werden. Nach dem Baden empfiehlt es sich, zu duschen und die Badebekleidung zu wechseln. Kleinkinder und Kinder im Grundschulalter sind besonders gefährdet, da sie beim Spielen im Uferbereich vermehrt Wasser schlucken können. Sie sollten bei starken Anschwemmungen nicht im Wasser planschen oder spielen. Personen, bei denen nach dem Baden Beschwerden wie Hautreizungen, Übelkeit, Erbrechen oder Durchfall auftreten, sollten ärztlichen Rat einholen.
Aufgrund warmer Witterung kann es zudem verstärkt zum Auftreten von Saugwurm-Larven, sogenannten Zerkarien, in Potsdamer Gewässern kommen. Beim Aufenthalt in pflanzenreichen Uferzonen können Zerkarien in die Haut eindringen und dort eine meist unbedenkliche Hautreaktion mit Quaddelbildung und Juckreiz verursachen. Empfohlen wird daher, pflanzenreiche Randbereiche der Gewässer vor allem in den Morgenstunden zu meiden. Nach dem Baden sollten Badegäste möglichst duschen, die Badebekleidung wechseln und den Körper gründlich mit einem Handtuch abtrocknen. Das Eincremen mit wasserabweisender Sonnencreme vor dem Baden kann das Eindringen der Zerkarien in die Haut erschweren. Personen, die nach dem Baden Hautbeschwerden feststellen, sollten ärztlichen Rat einholen.
Ergänzend weist die Landeshauptstadt Potsdam auf das in der Stadtordnung festgelegte Fütterungsverbot für Wildtiere, insbesondere Wasservögel, hin. Das Verbot trägt dazu bei, zusätzliche Nährstoffeinträge in die Gewässer zu vermeiden und Beeinträchtigungen der Wasserqualität durch Kot im Bereich von Badestellen zu reduzieren.
Die aktuellen Ergebnisse der Gewässeruntersuchungen werden während der Badesaison online unter www.badestellen.brandenburg.de veröffentlicht.
Was wäre deinWeitere Informationen zu Badegewässern in Brandenburg sind unter https://mleuv.brandenburg.de/mleuv/de/verbraucherschutz/wasserhygiene/badegewaesser abrufbar.