
Die Beauftragte für Kinder- und Jugendinteressen, Stefanie Buhr fordert die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz.
Die Beauftragte für Kinder- und Jugendinteressen, Stefanie Buhr, unterstützt die aktuelle Petition aus Brandenburg an den Deutschen Bundestag und fordert die ausdrückliche Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz. Ziel der Petition ist es, Beteiligung, Schutz und Förderung von Kindern und Jugendlichen nicht nur in der Praxis, sondern auch im Grundgesetz zu verankern. Damit soll das Kindeswohl zukünftig bei Entscheidungen verpflichtend berücksichtigt werden, so wie es die UN-Kinderrechtskonvention im Artikel 3 vorsieht. Die Petition kann noch bis zum 13. Juli unterzeichnet werden.
Stefanie Buhr sagt dazu: „Kinderrechte gehören ins Grundgesetz – und zwar jetzt. Seit Jahren fordern Kinder, Jugendliche und Fachleute, dass die Interessen junger Menschen endlich sichtbar und verbindlich im höchsten deutschen Gesetz verankert werden. Doch die neue Bundesregierung schweigt dazu. Dabei zeigen diese Zahlen vor allem eins: Es gibt großen Handlungsbedarf.“
Die gemeinsam mit jungen Menschen erarbeitete Petition wurde von der Kinder- und Jugendbeauftragten der Landesregierung, Katrin Krumrey, sowie der Landesarbeitsgemeinschaft der Kinder- und Jugendbeauftragten initiiert und vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg unterstützt.
Kinderrechte auch lokal im Fokus: Die Unterstützung der Petition ist Teil eines umfassenden Engagements der Landeshauptstadt Potsdam. So wurde am 11. Juni 2025 der neue Aktionsplan „Kinder- und jugendfreundliche Kommune Potsdam 2025-2028“ in der Stadtverordnetenversammlung vorgestellt. Mit diesem Aktionsplan bekennt sich die Landeshauptstadt erneut und weiterhin zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention auf kommunaler Ebene. Potsdam trägt seit 2017 das Siegel „Kinderfreundliche Kommune“ – verliehen vom gleichnamigen Verein, getragen vom Deutschen Kinderhilfswerk und UNICEF Deutschland. Das Siegel erhalten Kommunen, die gemeinsam mit jungen Menschen verbindliche Maßnahmen zur Umsetzung der Kinderrechte erarbeiten und mit politischer Legitimation kommunal umsetzen.
„Kinder und Jugendliche sind nicht nur unsere Zukunft, sie sind unsere Gegenwart – und sie haben ein Recht darauf, gehört, beteiligt und geschützt zu werden. Gerade weil sie keine eigene politische Stimme durch Wahlen haben und demografisch eine schrumpfende Minderheit darstellen, brauchen sie ein starkes rechtliches Fundament. Ein Verfassungsrang für Kinderrechte wäre ein Meilenstein für eine gerechtere Gesellschaft. Die Petition bietet jetzt die Gelegenheit, genau das einzufordern. Jede Unterschrift ist ein Zeichen dafür, dass wir die junge Generation ernst nehmen – und dass wir bereit sind, ihr den Platz einzuräumen, der ihr zusteht“, betont Stefanie Buhr.
Die Petition „Kinderrechte ins Grundgesetz!“ kann noch bis zum 13. Juli unterzeichnet werden. Weitere Informationen, Materialien und Unterschriftenlisten sind auf der Webseite des Aktionsbündnisses „Kinderrechte ins Grundgesetz“ unter www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de zu finden.