Pressemitteilung Nr. 222 vom 22.05.2026 Keine Duldung der Hausbesetzung in der Tornowstraße

Besetzerinnen und Besetzer haben das Gelände nach Aufforderung verlassen
Tornowstraße 40 auf Hermannswerder
© Karte: LHP/ Sven Barfknecht

Die 21 Besetzerinnen und Besetzer haben heute Morgen das Gebäude in der Tornowstraße 40 friedlich verlassen. Zuvor hatte die Landeshauptstadt Potsdam sie aufgefordert, die illegale Besetzung der ehemaligen Fahrradwerkstatt zu beenden, das Areal kurzfristig zu verlassen und es nicht mehr zu betreten. Die Entscheidung der Landeshauptstadt Potsdam wurde nach sorgfältiger Prüfung aller rechtlichen und tatsächlichen Umstände getroffen, mit dem Ziel, Gefahren abzuwenden, das Eigentumsrecht durchzusetzen und eine geordnete weitere Entwicklung des Areals zu ermöglichen.

Die Landeshauptstadt hat in den vergangenen Tagen alle Handlungsoptionen geprüft – vom Beenden der illegalen Besetzung bis hin zur einvernehmlichen Lösung oder befristeten Duldung. Diese Prüfung ist nun nach Abwägung der Einschätzungen und Hinweise, unter anderem der Bauaufsicht, der Polizei, des Verfassungsschutzes und des Rechtsamtes, abgeschlossen. Ergebnis ist: Es kann keine rechtssichere Lösung im Sinne der Besetzerinnen und Besetzer bis zu einer Verwertung des Grundstückes hergestellt werden. Die Nutzung des seit 2023 leerstehenden Gewerbegebäudes als Wohnhaus ist nicht zulässig und baurechtlich auch künftig nicht möglich.

Kernaussagen der Prüfungen sind, dass die erfolgte Umnutzung zu Wohnzwecken nicht möglich ist sowie technische Anlagen nicht geprüft und teils auch nicht einsatzbereit sind. Hiervon geht eine Gefahr für die Bewohnenden sowie für die öffentliche Sicherheit und Ordnung aus.

Hier gelten für die Stadt als Eigentümer dieselben Maßstäbe wie für private Eigentümer. Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist ein wesentliches Element unserer Gesellschaft, daher kann die Stadt keine Duldung oder Nutzung für ihre Immobilien aussprechen, wenn sie dies privaten Eigentümerinnen und Eigentümern aufgrund entgegenstehenden Baurechts untersagen würde. Daher hat die Landeshauptstadt Strafantrag gestellt und die Personen auf dem Gelände am Freitagmorgen erneut aufgefordert, die Besetzung zu beenden und das Gelände zu verlassen.

Allen vor Ort Beteiligten wurden durch das Ordnungsamt Platzverweise ausgesprochen. Zudem erfolgte eine Belehrung, dass sie das Gelände der Tornowstraße 38 bis 40 nicht mehr betreten dürfen. Zur Unterstützung war und ist die Polizei vor Ort, um die Freigabe des Grundstückes zu begleiten. Die persönlichen Sachen wie Betten und Sitzmöbel, die heute zurückgelassen werden müssen, können nach vorheriger Abstimmung mit der Landeshauptstadt abgeholt werden. Die Stadt wird nach der Sicherung des Grundstücks eine Inventarliste anfertigen.

Grundsätzlich plant die Stadt als Eigentümerin der Grundstücke Tornowstraße 38 bis 40 eine zusammenhängende Entwicklung des Areals mit Wohnungsneubau. Diese Planungen werden derzeit intern mit Nachdruck vorangetrieben, um dringend benötigten Wohnraum zu schaffen.

Um eine erneute Besetzung zu verhindern, wird das Grundstück gesichert. Zum Zwecke der geplanten Neubebauung soll zudem zeitnah der Abriss der leerstehenden Gebäude auf den Grundstücken durch den Kommunalen Immobilien Service in Auftrag gegeben werden.

Oberbürgermeisterin Noosha Aubel: „Der Wunsch nach mehr bezahlbarem Wohnraum ist nachvollziehbar und wird von uns ausdrücklich geteilt. Gerade deshalb arbeiten wir mit Nachdruck daran, neue Wohnangebote zu schaffen. Eine illegale Besetzung privaten oder öffentlichen Eigentums ist jedoch kein geeignetes Mittel, um dieses Ziel zu erreichen. Dauerhafte Lösungen für gesellschaftliche Herausforderungen müssen im Rahmen von Recht und Gesetz gefunden werden.“