Pressemitteilung Nr. 196 vom 07.05.2026 Musikschule bleibt für alle zugänglich: Stadtverordnete beschließen sozial ausgewogene Gebührenanpassung

Dreistufige Anpassung bis 2028 gleicht gestiegene Kosten aus – deutliche Verbesserungen bei Sozial- und Geschwisterermäßigungen
Die Musikschule hat ihren Sitz in der Jägerstraße. Auf der blau-roten Fassade ist der Schriftzug „Johann-Sebastian-Bach-Schule“ zu lesen. Links neben der Tür ist ein Portrait des Komponisten zu sehen.
© Matthias Holz
Musikschule „Johann Sebastian Bach“ in der Jägerstraße (© Matthias Holz)

Die Städtische Musikschule „Johann Sebastian Bach“ der Landeshauptstadt Potsdam bleibt auch künftig ein zentraler Ort für musikalische Bildung, kulturelle Teilhabe und Begegnung. Die Stadtverordnetenversammlung hat am 6. Mai eine überarbeitete Gebührensatzung für die Musikschule beschlossen, die auf die deutlich gestiegenen Kosten der vergangenen Jahre reagiert und zugleich den Zugang für alle Bevölkerungsgruppen sichert.

Eine Erhöhung war notwendig geworden, da die Musikschulgebühren seit 2011 in weiten Teilen stabil geblieben, die Mehrbelastungen insbesondere durch Inflation, steigende Sach- und Personalkosten sowie die Festanstellung von Lehrkräften infolge des Herrenberg-Urteils jedoch erheblich gestiegen sind.

Die neue Satzung sieht daher eine moderate, dreistufige Anpassung der Gebühren zu den Schuljahren 2026/2027, 2027/2028 und 2028/2029 vor. Insgesamt steigen die Entgelte für Unterricht und Kurse – ohne Instrumentenmieten – bis zum 1. August 2028 um rund 36 Prozent gegenüber dem bisherigen Stand. Auch die Instrumentenmieten werden schrittweise angepasst, um eine realistischere Kostendeckung zu erreichen. Angebote mit sehr geringer Nachfrage werden künftig nicht mehr vorgehalten.

Der Beigeordnete für Bildung, Kultur, Jugend und Sport, Torsten Wiegel, sagt dazu: „Das Erlernen von Musik fördert Kreativität, Konzentration und gemeinschaftliches Miteinander. Diese Chancen sollen auch in Zukunft möglichst vielen Menschen offenstehen. Mit der neuen Gebührensatzung verbinden wir wirtschaftliche Notwendigkeit mit sozialer Verantwortung: Sie sichert die Qualität des Unterrichts, reagiert auf gestiegene Kosten und sorgt gleichzeitig dafür, dass kulturelle Bildung für alle erreichbar bleibt.“

Soziale Entlastungen und Geschwisterermäßigungen deutlich ausgeweitet
Parallel zur Gebührenanpassung werden die Ermäßigungsregelungen spürbar verbessert. Die Sozialermäßigung steigt von bisher 30 auf künftig 50 Prozent. Zudem wird der Kreis der Anspruchsberechtigten deutlich erweitert: Neben Leistungen nach SGB II und SGB XII werden künftig auch Wohngeld, Kinderzuschlag, BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) sowie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz berücksichtigt. Damit schafft Potsdam einen niedrigschwelligen Zugang und stärkt kulturelle Teilhabe.

Auch Familien profitieren: Die Geschwisterermäßigung wird deutlich erhöht und greift künftig bereits ab dem zweiten Kind. Ab dem 1. August 2026 gilt folgende Staffelung:

  • 2. Kind: 25 Prozent (bisher 15 Prozent)
  • 3. Kind: 50 Prozent (bisher 30 Prozent)
  • 4. Kind: 75 Prozent (bisher 60 Prozent)
  • ab dem 5. Kind: weiterhin 100 Prozent

Zudem werden Ermäßigungen künftig nicht nur für den Einzel- und Gruppenunterricht, sondern auch für Kursangebote gewährt. Damit werden die sozialen Entlastungen breiter wirksam und der Zugang zur musikalischen Bildung weiter erleichtert.