Pressemitteilung Nr. 175 vom 29.04.2025 Briefwahlbüro für Bürgerentscheid öffnet am 5. Mai 2025

Eine Person steckt einen Briefumschlag in eine Wahlurne.
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Rund 143.200 wahlberechtigte Potsdamerinnen und Potsdamer erhalten derzeit die Wahlbenachrichtigungen für den Bürgerentscheid zur Abwahl des Oberbürgermeisters am 25. Mai 2025. Diese enthält neben den persönlichen Angaben, das Wahllokal und die Nummer aus dem Wahlberechtigtenverzeichnis auch einen Antrag zur Teilnahme an der Abstimmung mittels Briefwahl. Ab Montag, dem 5. Mai, können die Potsdamerinnen und Potsdamer im Briefwahlbüro der Landeshauptstadt Potsdam persönlich ihren Antrag zum Erhalt von Briefwahlunterlagen für den Bürgerentscheid stellen, ihre Stimme vor Ort abgeben oder die Unterlagen mitnehmen. Der verschlossene Wahlbrief kann ebenfalls dort abgegeben werden.

Wahlleiter Dr. Stefan Tolksdorf sagt dazu: „Ich appelliere an alle Potsdamerinnen und Potsdamer, die per Briefwahl abstimmen möchten, ihre Briefwahlunterlagen rechtzeitig zurückzusenden. Spätestens zum Tag der Abstimmung am 25. Mai müssen die Unterlagen bis 18 Uhr beim Wahlleiter sein. Bitte beachten Sie die üblichen Postlaufzeiten. Wer auf Nummer sicher gehen will, nutzt die Briefkästen der Stadtverwaltung, die letztmalig am Wahltag um 18 Uhr geleert werden. Wichtig: Geschlossene Wahlbriefe dürfen am Wahltag nicht in den Wahllokalen abgegeben werden.“

Das Briefwahlbüro befindet sich im Raum 405 in der 4. Etage des Hauses 1 auf dem Verwaltungscampus und ist barrierefrei zu erreichen. Vom 5. Mai bis 23. Mai ist das Briefwahlbüro immer Montag von 10 bis 18 Uhr, Dienstag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr und Freitag von 8 bis 14 Uhr geöffnet. Am Freitag, 23. Mai, öffnet das Briefwahlbüro letztmalig von 8 bis 18 Uhr.

Für die Beantragung der Briefwahl vor Ort müssen Potsdamerinnen und Potsdamer ein gültiges Ausweisdokument sowie ihre Wahlbenachrichtigung mitbringen. Wer für eine dritte Person Briefwahlunterlagen beantragen oder ausgehändigt bekommen möchte, muss eine entsprechende schriftliche Vollmacht vorlegen. Die Zusendung der Briefwahlunterlagen kann auch schriftlich beantragt werden. Hierfür kann der QR-Code auf der Vorderseite oder der Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung genutzt und in einem frankierten Brief verschickt werden. Weiterhin kann die Beantragung per E-Mail an briefwahl@rathaus.potsdam.de, per Telefax an (0331) 289-38 80 oder mit dem Online-Formular unter www.potsdam.de/briefwahl erfolgen. Antragstellerinnen und Antragsteller müssen ihren Namen, die Wohnanschrift und das Geburtsdatum angeben. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

Bei einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung können am Wahltag, den 25. Mai, bis 15 Uhr unter Vorlage einer Vollmacht Briefwahlunterlagen ausgestellt werden. Dies erfolgt im Raum 527 im Haus 1 auf dem Verwaltungscampus.

Wer bis zum 3. Mai keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat oder falsche Angaben auf der Wahlbenachrichtigung bemerkt, sollte sich zeitnah mit dem Wahlbüro der Landeshauptstadt Potsdam in Verbindung setzen. Das Wahlbüro ist telefonisch unter (0331) 289 38 70, per E-Mail unter briefwahl@rathaus.potsdam.de erreichbar oder kann persönlich ab dem 5. Mai im Haus 1 auf dem Verwaltungscampus, Raum 405 besucht werden.

Mehr Informationen zum Bürgerentscheid und zur Briefwahl sind unter www.potsdam.de/buergerentscheid zu finden.