Zum Beginn der Gartensaison informiert die Landeshauptstadt darüber, dass Strauch-, Baum- und Heckenschnitt, sowie Laub, Baumaterialien und sonstige Abfälle nicht verbrannt werden dürfen. Das Verbrennen von Gartenabfällen belästigt nicht nur Nachbarn, schädigt die Gesundheit und beeinträchtigt die Luftqualität sondern stellt auch eine Ordnungswidrigkeit dar. Das gilt auch für das Abbrennen von Garten- und Strauchmaterial in genehmigungsfreien Lagerfeuern mit einer Größe von 1x1 Meter.
Gärtnerinnen und Gärtner haben folgende andere Möglichkeiten zur Entsorgung ihres Grünabfalls: Da Gartenabfälle gut kompostierbar sind, können diese als Strukturmaterial auf den eigenen Komposthaufen gelegt oder an den Potsdamer Wertstoffhöfen bzw. der Kompostierungsanlage in Nedlitz abgegeben werden. Die genauen Standorte der Wertstoffhöfe und Kompostierungsanlage sind im Internet zu finden unter www.swp-potsdam.de.
Darüber hinaus führt die Landeshauptstadt Potsdam auch in diesem Frühjahr an verschiedenen Standorten eine öffentliche Grünabfallsammlung durch. Dieses Jahr wird sie am 9. und 23. Mai stattfinden. Genaue Hinweise zu Terminen und Standorten werden im Internet veröffentlicht unter www.potsdam.de/oeffentliche-gruenabfallsammlung-potsdam.
Bei Fragen zur Abfallentsorgung in der Landeshauptstadt Potsdam erreichen Bürgerinnen und Bürger die Abfallberatung unter 0331 289 1796 oder abfallberatung@rathaus.potsdam.de.