Pressemitteilung Nr. 30 vom 22.01.2026 Landeshauptstadt Potsdam hebt Allgemeinverfügungen zur Geflügelpest auf

Mehrere Hühner im Stall
© Michaela Schleinitz

Die Landeshauptstadt Potsdam hebt die zur Geflügelpest erlassenen Allgemeinverfügungen auf. Grundlage hierfür ist die aktuell stabile und rückläufige Seuchenlage sowie das Ausbleiben weiterer Nachweise der Hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI) im Stadtgebiet. Die entsprechende Veröffentlichung erfolgt im Sonderamtsblatt Nr. 2 am 23. Januar.

Dazu sagt Potsdams Amtstierarzt Dr. Guido Schielke: „Die Aufhebung der Allgemeinverfügungen ist das Ergebnis einer insgesamt stabilen und rückläufigen Seuchenlage in Potsdam und der Region. Unsere Kontrollen und Untersuchungen haben gezeigt, dass in den Potsdamer Hausgeflügelbeständen keine Anzeichen der Geflügelpest vorliegen. Dennoch bleibt Wachsamkeit wichtig: Die konsequente Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen ist weiterhin der wirksamste Schutz vor einer erneuten Einschleppung der Tierseuche.“

Die Landeshauptstadt Potsdam hatte am 28. Oktober 2025 vorsorglich eine Allgemeinverfügung zur Vermeidung der Einschleppung der Geflügelpest in Hausgeflügelbestände erlassen. Diese beinhaltete unter anderem eine Aufstallungspflicht sowie ein Verbot von Geflügelausstellungen, -märkten und ähnlichen Veranstaltungen. Nach dem Ausbruch der Geflügelpest im Landkreis Havelland in räumlicher Nähe zu Potsdam wurde am 19. Dezember 2025 zusätzlich eine Allgemeinverfügung zur Einrichtung einer Schutz- und Überwachungszone für Teile des Potsdamer Stadtgebiets erlassen.

Seit dem 19. November 2025 gab es im Gebiet der Landeshauptstadt Potsdam jedoch keinen weiteren Nachweis der Hochpathogenen Aviären Influenza bei Wildvögeln. Ein Ausbruch der Geflügelpest in Potsdamer Hausgeflügelbeständen wurde bislang nicht festgestellt. Auch innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdauer von 30 Tagen für Schutz- und Überwachungszonen ergaben die stichprobenartigen Kontrollen der Geflügelhaltungen sowie die durchgeführten klinischen Untersuchungen keinerlei Hinweise auf Geflügelpest. Zudem gingen bei der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung seit Erlass der Allgemeinverfügungen keine Meldungen über verendetes Geflügel oder auffällige Abweichungen bei den Haltungsparametern ein.

Auch im Landkreis Havelland sind die Bekämpfungsmaßnahmen gegen den dortigen Ausbruch der Geflügelpest inzwischen abgeschlossen. Der Tierseuchenausbruch gilt damit als erloschen, sodass die dort eingerichteten Restriktionszonen aufgehoben werden konnten. Vor diesem Hintergrund ist auch die Aufhebung der Potsdamer Allgemeinverfügungen angezeigt.

Unabhängig davon weist das Potsdamer Veterinäramt darauf hin, dass die Einhaltung strenger Biosicherheitsmaßnahmen durch alle Geflügelhalter weiterhin unbedingt erforderlich bleiben. Die gesetzlichen Vorgaben der Geflügelpest-Verordnung dienen dem Schutz vor einer Einschleppung der Tierseuche aus der Wildvogelpopulation in Hausgeflügelbestände. Die Erfahrung der vergangenen Jahre zeigt, dass es immer wieder zu Phasen erhöhten Geflügelpestrisikos kommt und temporäre Stallpflichten auch künftig notwendig werden können. Zur Erhöhung der Sicherheit wird Geflügelhaltern empfohlen, ihre Tiere in überdachten Volieren zu halten, um sie vor Kontakt mit Wildvögeln zu schützen.

Für Geflügelhalter steht ein ausführliches Merkblatt zur Aviären Influenza (Geflügelpest) zur Verfügung, das auf der Internetseite der Landeshauptstadt Potsdam abrufbar ist.

Hinweis zu toten Wildvögeln im Stadtgebiet
In den vergangenen Tagen wurden auf der Freundschaftsinsel und in der näheren Umgebung vermehrt tote Kormorane aufgefunden. Die Tiere wurden zur Untersuchung an das Landeslabor Berlin-Brandenburg (LLBB) eingesandt. Nach aktuellen Informationen handelt es sich um ein derzeit in ganz Brandenburg auftretendes Phänomen. Die bisherigen Untersuchungsergebnisse zeigen, dass die Kormorane witterungsbedingt nicht ausreichend an ihre Nahrung – insbesondere Fische – gelangen konnten und infolgedessen verendet sind. Ein Nachweis der Geflügelpest bei den untersuchten Tieren liegt nicht vor.